Archiv für Kategorie: Reiserecht

Die Angst vorm Fliegen

Neulich habe ich mir den Film French Kis mit Meg Ryan und Kevin Kline angesehen. Sie spielt hierin eine Amerikanerin, die es zunächst erfolglos versucht, ihre pathologische Flugangst therapieren zu lassen. Erst als ihr Verlobter sich in Frankreich anderweitig orientiert, sieht sie sich gezwungen, ihm zu folgen und es gelingt ihr, ihre Flugangst zu überwinden.

Soweit zum Film. Doch wie sieht es mit der Flugangst in der Wirklichkeit aus? Hinsichtlich der tatsächlichen Möglichkeiten, Flugangst wirksam zu erkennen bzw. erfolgreich zu behandeln, muss ich leider passen. Aus diesem Grund habe ich mich der Fragestellung einmal mit dem Blickwinkel eines Juristen genähert. Und habe ich mich dementsprechend gefragt, ob eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten des Fluges erstatten muss, wenn der unter Flugangst leidende Patient „freiwillig“ auf den Antritt der Reise verzichtet. Erwartungsgemäß bin ich auf ein Urteil gestoßen, in dem die Versicherung der Auffassung war, dass sie die Kosten nicht zu tragen habe.

Das Landgericht München hat in dem Verfahren 13 S 5055/06 jedoch entschieden, dass die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten übernehmen muss, wenn das Attest eines Facharztes (Psychiater) vorgelegt wird. Das bloße Attest des Hausarztes reiche jedoch nach Auffassung des LG München nicht aus. Sollte Sie dieses Problem spontan ereilen, ist unser Rat daher, sich sofort durch einen Facharzt begutachten zu lassen. Ansonsten wünschen wir Ihnen, dass dieses Problem bei Ihnen gar nicht auftritt und Sie nicht wie Meg Ryan sagen: I hate paris…

Reiserecht – Arbeitskampf

Keine Entschädigung bei Streik von Arbeitnehmern, die nicht der gebuchten Fluggesellschaft angehören (z. B. Fluglotsen oder Rollfeld-Mannschaft). Die Fluggesellschaft ist hierfür unter keinem Gesichtspunkt haftbar.

(Nicht so weitgehend Amtsgericht Bremen vom 04.08.2011 zum
Geschäftszeichen 9 C 135/11).

„Fuchsbriefe“ 66. Jahrgang | 20 vom 08.03.2012

Reiserecht – Klage gegen Fluggesellschaft

Nach neuester Entscheidung des Bundesgerichtshofs können Fluggesellschaften auf Entschädigung wegen Verspätung oder Annullierung des Fluges sowohl am Ort des vertragsgemäßen Abflugs als auch der vertragsgemäßen Ankunft verklagt werden.

BGH vom 18.01.2011, X ZR 71/10.