Trennungswohnung im Eigentum Dritter: Das OLG Celle zur Wohnungszuweisung

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle beleuchtet die komplexen Folgen einer Trennung, wenn die genutzte Wohnung nicht dem Ehepaar selbst, sondern Dritten (z.B. der Schwiegermutter) gehört. Es unterstreicht die entscheidende Bedeutung präziser Formulierungen und der Eigentumsrechte im Familienrecht und Mietrecht.

1. Der Sachverhalt: Trennung und Fremdeigentum

Das Urteil (OLG Celle, Urteil vom 03.04.2024 – Az. 21 UF 237/24) befasst sich mit der Frage, wer nach einer ehelichen Trennung in der bisherigen Ehewohnung verbleiben darf.

Der Konflikt: Die Wohnung wurde von den Eheleuten bewohnt, gehörte aber der Schwiegermutter. Nach der Trennung meldete die Schwiegermutter Eigenbedarf an und forderte die Beendigung der Nutzung.

2. Juristische Grundlagen: BGB vs. Eigentumsrecht

Die Zuweisung der Ehewohnung ist primär in zwei Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt:

  • § 1361b BGB (Während der Trennung): Regelt die Zuweisung der Wohnung an einen Ehegatten für die Dauer des Getrenntlebens.

  • § 1568a BGB (Nach der Scheidung): Regelt die Überlassung der Wohnung an einen Ehegatten nach der Scheidung.

Beide Vorschriften verlangen eine Abwägung der Interessen der Ehegatten und Kinder.

3. Die OLG-Entscheidung: Keine grenzenlose Zuweisung

Das OLG Celle stellte klar: Das Nutzungsrecht eines Ehegatten an der Wohnung eines Dritten ist nicht grenzenlos.

Entscheidend ist, dass das Eigentumsrecht des Dritten (hier: der Schwiegermutter) geschützt bleibt. Meldet der Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen (wie hier Eigenbedarf) an, kann er die Nutzung durch das getrennte Paar beenden.

Die familienrechtlichen Regelungen zur Wohnungszuweisung schränken das Eigentum Dritter nur in sehr engen Grenzen ein und hebeln das Eigentumsrecht des Dritten nicht aus. Das Urteil ist ein wichtiges Beispiel dafür, wie selbst klare familienrechtliche Ansprüche (Wohnungszuweisung) an den Rechten Dritter scheitern können.

ZUSAMMENFASSUNG 

Das OLG Celle-Urteil (21 UF 237/24) klärt die Grenzen der Wohnungszuweisung nach Trennung, wenn die Ehewohnung im Eigentum Dritter (z.B. Schwiegermutter) steht. Das Gericht bestätigt: Das Eigentumsrecht Dritter, insbesondere bei Eigenbedarf, dominiert das Nutzungsinteresse der Ehegatten nach § 1361b BGB. Es unterstreicht die Notwendigkeit präziser juristischer Formulierungen und Vereinbarungen, um weitreichende Konsequenzen zu vermeiden.

 

Trennungswohnung im Eigentum Dritter: Das OLG Celle zur Wohnungszuweisung was last modified: Oktober 27th, 2025 by Ralf Römling

Sie vermissen ein spezielles Thema? Dann mailen Sie uns!!