Die Geschäftswelt wird zunehmend digital, doch die fundamentalen Regeln des Vertrags- und Beweisrechts bleiben unverändert: Worte und schriftliche Belege sind entscheidend. Insbesondere bei der Erfüllung einer Schuld, sei es durch Zahlung oder Leistung, dient die Quittung als elementarer Beweis, der im Streitfall Rechtsicherheit schafft. Im deutschen Recht liegt die Beweislast für die Erfüllung einer Zahlung oder Leistung grundsätzlich beim Schuldner.Der Beweis der Erfüllung
Die Funktion der Quittung: Die Quittung ist eine Empfangsbescheinigung des Gläubigers, die bestätigt, dass die Leistung erhalten wurde. Sie dient als Beweismittel nach § 368 BGB und belegt die Tilgung der Schuld.
Die Quittung als Anspruch: Jeder Schuldner hat das Recht, vom Gläubiger eine schriftliche Quittung für die erbrachte Leistung zu verlangen. Der Gläubiger ist gesetzlich zur Ausstellung verpflichtet.
Keine Quittung bei Überweisung: Eine Quittung ist nicht erforderlich, wenn die Zahlung per Banküberweisung erfolgt ist. Hier dient der Kontoauszug als sicheres Beweismittel für die Zahlung.
Fazit & Empfehlung: Der Wert des Schriftstücks
Die Quittung ist der unkomplizierteste Weg, um sich als Schuldner vor späteren Forderungen und Rechtsstreitigkeiten zu schützen.
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Kernbotschaft: Im Recht zählt, was bewiesen werden kann. Die Quittung ist Ihr einfachster Beweis für die erfolgte Leistung.
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Empfehlung: Verlangen Sie bei Barzahlungen immer eine schriftliche Quittung. Bei Überweisungen bewahren Sie den Kontoauszug als Erfüllungsbeweis auf.
