Honorare für Rechtsberatungen


Einführungsgespräch

Zunächst einmal klären wir im Gespräch mit Ihnen ab, ob es für Ihr Problem überhaupt eine Lösung geben kann, bei der wir als Anwälte sinnvoll helfen können und ob wir dies wirtschaftlich vernünftig anbieten können. Falls dies offensichtlich nicht der Fall sein sollte, sagen wir auch auch sofort Bescheid. Weil wir hier die Maxime haben, keine Mandate anzunehmen, bei denen sich unsere Tätigkeit für den Mandanten erkennbar nicht lohnen kann. Ggf. sprechen wir an dieser Stelle auch Empfehlung für Kollegen aus, falls dies Ihr Problem lösen könnte. Dies zu klären geht erfahrungsgemäß recht schnell und ist typischerweise bereits nach 10 Minuten abgeschlossen.

Honorar für Erstberatung

Anschließend beginnen wir mit der inhaltlichen Rechtsberatung. Diese ist dem Grunde nach gebührenpflichtig. Für Verbraucher hat der Gesetzgeber diese Kosten auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. Im Rahmen dieser Erstberatung klären wir mit Ihnen

  1. welche Erfolgsaussichten für Sie bestehen,
  2. welche Risiken Ihnen drohen
  3. und erstellen, wenn Sie dies wünschen, auch eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten.

Am Ende der Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie überhaupt etwas unternehmen möchten, ob Sie es selbst vornehmen möchten oder durch uns erledigen lassen wollen. Hierfür können dann ggf. auch weitere, über die Erstberatung hinausgehende Kosten anfallen.

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Rechtschutzversicherung

Für die anfallenden Honorare für die Beratung und Vertretung kommt unter Umständen eine Übernahme durch Dritte, insbesondere

  1. die Beratungshilfe (nicht in Hamburg; vgl. ÖRA)
  2. die Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
  3. eine Rechtschutzversicherung

in Betracht. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein kann, dann besprechen wir mit Ihnen die Voraussetzungen und Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Durchsetzung.

Gebührenberechnung der Anwälte

Wenn Sie uns das Mandat erteilen, rechnen wir im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Gebühren errechnet sich im Regelfall aus dem Streitwert und dem Inhalt und Umfang des jeweiligen Mandats. Sollten Sie einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wird der Erstattungsbetrag der Prozesskostenhilfe mit den Gebühren verrechnet.

Mit unseren gewerblichen Mandanten, die öfter mit uns zusammenarbeiten, schließen wir in der Regel einen Beratungsvertrag ab. So erhalten Sie eine bessere Übersicht Ihrer Kostenplanung. Auch Privatmandanten können mit uns Gebührenvereinbarungen treffen, die entweder einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar beinhalten.

Honorare für Rechtsberatungen was last modified: Oktober 2nd, 2020 by Ralf Römling

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