Familienrecht

Die Beratung unserer Mandanten im Bereich Familienrecht erfordert ganz besonderes Fingerspitzengefühl, denn hier geht es nicht nur um juristische Fakten, sondern vor allem um Emotionen. Um beides miteinander zu vereinbaren und auch während eines Streitfalls die permanenten gesetzlichen Veränderungen im Auge zu behalten, brauchen Sie einen erfahrenen Familienrechtsanwalt, zu dem Sie ein Vertrauensverhältnis aufbauen können.

Wir sind der Auffassung, dass frühzeitige gute anwaltliche Beratung allen Beteiligten viel Leid und auch viel Geld ersparen kann. Dabei verstehen wir unter „frühzeitig“ am besten den Zeitpunkt, wenn es noch gar keine Differenzen gibt und wir mit einem auf Sie abgestimmten Ehevertrag den Grundstein dafür legen können, dass Sie sich auch dann nicht streiten müssen, falls sich dies in der Zukunft einmal ändern sollte. Gerade, wenn einer oder beide Partner selbständig als Unternehmer tätig sind, ist eine vertragliche Regelung hier – aus vielen Gründen – dringend anzuraten.

Aber auch, wenn es bereits kriseln sollte oder die Trennung womöglich bereits erfolgt ist, sollte so schnell wie möglich anwaltliche Beratung gesucht werden. Denn in einer emotional hochbelasteten Situation kann unsere auf jahrelanger Erfahrung basierende Beratung eine Eskalation nach Möglichkeit vermeiden und teure Fehlentscheidungen ausschließen.

Unsere Mandanten nutzen unsere Expertise im Familienrecht vor allem bei:

  1. der Gestaltung von Eheverträgen
  2. der Durchführung der Scheidung
  3. dem Abschluss von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  4. der Vermögensauseinandersetzung und der Regelung des Zugewinnausgleiches
  5. der Aufteilung des Hausrates
  6. der Wohnungszuweisung der Ehewohnung
  7. der Regelung des Sorgerechtes
  8. der Regelung und Durchsetzung des Umganges mit den gemeinsamen Kindern,
  9. der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für

    1. die Zeit der Trennung als Ehegattenunterhalt,
    2. den nachehelichen Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung
    3. der Abänderung bestehender Unterhaltstitel,
    4. der Besprechung des Kindesunterhalt,

  10. sonstigen Ansprüchen, die sich aus der Zeit der Partnerschaft ergeben könnten.

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Familienrecht was last modified: Oktober 12th, 2020 by Ralf Römling
Rechtsanwalt

Kai Breuning

Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht

post@kanzlei-breuning.de

Als Anwalt möchte ich Sie juristisch so beraten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Als Mensch ist mir wichtig, eine für Sie auch wirtschaftlich und emotional sinnvolle Lösung zu erzielen.

Kai Breuning

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