
Erbrecht
Das deutsche Erbrecht ist eine komplexe Angelegenheit, zu der man sich sowohl im Erbfall als auch bei den Erwägungen zum eigenen Testament beraten lassen sollte. Je nach Familienkonstellation und Wünschen hinsichtlich des eigenen Testaments kann die gesetzliche Erbfolge nicht immer alle Vorstellungen des Vererbenden berücksichtigen. Daher macht es Sinn, die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse und Vererbungswünsche von einem Anwalt für Erbrecht analysieren und sich dementsprechend beraten zu lassen, um eigene Regelung zu treffen. Dies betrifft auch die Erteilung von Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Lassen Sie uns gerne gemeinsam ihre Familienkonstellation und Vermögensverhältnisse in einem ersten Gespräch anschauen.
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