„Leben Sie Ihr Leben – aber richtig!“ – Das OLG Stuttgart und die Ausübungskontrolle von Eheverträgen


Thema Eheverträge und deren Wirksamkeit – Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 26. Juni 2025, Az. 11 UF 194/24)

Eheverträge dürfen bei ihrer Beurkundung nicht sittenwidrig sein und müssen am Ende der Ehezeit auch einer sogenannten Ausübungskontrolle standhalten.

Was ist die Ausübungskontrolle?

  • Die Ausübungskontrolle dient der Überprüfung, ob ein Ehevertrag in der tatsächlichen Umsetzung auch den Vorstellungen und dem fairen Ausgleich zwischen den Ehepartnern entspricht.
  • Es geht also nicht nur darum, was vertraglich vereinbart wurde, sondern auch darum, ob die getroffenen Vereinbarungen tatsächlich gelebt und umgesetzt wurden.
  • Dies ist zentral, um spätere Nachteile für einen der Partner bestmöglich zu vermeiden.

Kompensationszahlungen als Absicherung

Um eine Sittenwidrigkeit des Vertrags und mögliche Probleme bei der Ausübungskontrolle zu verhindern, hat es sich bewährt, dass der wirtschaftlich besser gestellte Ehepartner dem anderen Kompensationszahlungen zusichert.

Diese sollen künftige Nachteile ausgleichen, die trotz der vertraglichen Regelungen auftreten könnten.

Das Urteil des OLG Stuttgart im Fall des Oberarztes

Im Fall, der dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zugrunde lag (Beschluss vom 26. Juni 2025, Az. 11 UF 194/24), war diese Praxis ebenfalls gegeben.

Der Ehevertrag enthielt eine Ausschlussvereinbarung über den Versorgungsausgleich. Zugleich wurden Kompensationsleistungen vereinbart, die auch tatsächlich von der Ehefrau erhalten wurden.

Jedoch zeigte sich, dass die Ehefrau die erhaltenen Kompensationszahlungen nicht als Vorsorge anlegte, sondern verbrauchte.

Dies wurde vom Gericht als entscheidend angesehen. Das OLG stellte klar, dass nicht jeder Verstoß gegen die Ausübungskontrolle, also nicht jeder Fall, in dem das ursprünglich vorgesehene Ergebnis des Vertrags nicht eintrat, automatisch zur Unwirksamkeit des Ehevertrags führt. Vielmehr kommt es darauf an, ob die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden und wie sie genutzt wurden.

Die Entscheidung des OLG lautete, dass das schlichte Verbrauchen der Kompensationszahlungen anstelle einer Vorsorge nicht ausreichend ist, um den Ehevertrag als sittenwidrig anzusehen oder die Wirksamkeit infrage zu stellen. Die Ausübungskontrolle verlangt, dass die Vertragsparteien nicht nur formal vereinbarte Leistungen vorsehen, sondern auch entsprechend handeln und Vorsorge treffen.

Fazit & Empfehlung: Sicherheit durch faire Verträge

Das Urteil unterstreicht, dass die Gerichte Eheverträge streng auf ihre Billigkeit prüfen, insbesondere dann, wenn ein Partner aufgrund des Vertrags einen erheblichen Nachteil erleidet.

Empfehlung: Eheverträge sollten stets fair und ausgewogen gestaltet werden, insbesondere wenn finanzielle Verzichte oder Kompensationszahlungen geregelt werden. Bei Fragen zum Ehevertrag und Versorgungsausgleich sollten Sie immer juristischen Rat einholen

„Leben Sie Ihr Leben – aber richtig!“ – Das OLG Stuttgart und die Ausübungskontrolle von Eheverträgen was last modified: August 25th, 2025 by Ralf Römling

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