Anwaltliche Verschwiegenheit vs. Ablieferungspflicht: Wer hat Vorrang?

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales rechtsstaatliches Prinzip und das Fundament des Vertrauensverhältnisses zum Mandanten. Sie ist sowohl im Berufsrecht (§ 43a Abs. 2 BRAO) als auch strafrechtlich (§ 203 Abs. 1 StGB) geschützt. Dennoch ist dieses Gut nicht grenzenlos. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt beleuchtete die Frage, ob diese Pflicht hinter die gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage eines Testaments beim Nachlassgericht zurücktritt.

Der Fall vor dem OLG Frankfurt: Das unvollständige Testament

In dem vom OLG Frankfurt am Main entschiedenen Fall (Beschluss vom 15.01.2025 – 20 W 220/22) reichte ein Rechtsanwalt ein sogenanntes Abschieds-Testament nach dem Tod des Erblassers nicht vollständig beim Nachlassgericht ein, sondern beschränkte sich auf einen Auszug. Seine Begründung: Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stehe der vollständigen Ablieferung entgegen.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt:

Das Gericht erteilte dieser Argumentation eine klare Absage. Es stellte fest, dass die gesetzliche Ablieferungspflicht eines Testaments gemäß § 2259 Abs. 1 BGB eindeutig ist:

„Wer ein Testament, das nicht in besonderer amtlicher Verwahrung abgegeben ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.“

Das OLG urteilte, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht in diesem Fall hinter die gesetzliche Ablieferungspflicht zurücktritt. Das Nachlassgericht ist die gesetzlich berufene Instanz, um die Erbfolge rechtsverbindlich festzustellen. Dafür muss es alle relevanten Dokumente vollständig prüfen können.

Rechtliche Grundlagen im Überblick: Kollidierende Pflichten

Die nachfolgende Tabelle fasst die kollidierenden rechtlichen Pflichten zusammen:

Bereich Norm Inhalt
Berufsrecht § 43a Abs. 2 BRAO Pflicht zur Verschwiegenheit
Strafrecht § 203 Abs. 1 StGB Strafbarkeit bei Verletzung der Verschwiegenheit
Erbrecht (Vorrang) § 2259 Abs. 1 BGB Pflicht zur Ablieferung eines Testaments

Fazit: Grenzen der Verschwiegenheitspflicht

Der Fall bekräftigt, dass die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ein hohes Gut ist, aber dort ihre Grenzen findet, wo das Gesetz eine vorrangige Pflicht ausdrücklich anordnet. Die vollständige Vorlage eines Testaments beim Nachlassgericht ist zwingend, um die korrekte und rechtsverbindliche Feststellung der Erbfolge zu gewährleisten.

  • Kernbotschaft: Die Pflicht zur Ablieferung des Testaments gemäß § 2259 BGB hat Vorrang vor der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

  • Empfehlung: Anwälte müssen Testamente stets vollständig und unverzüglich beim Nachlassgericht einreichen, sobald sie vom Tod des Erblassers erfahren.

 

Anwaltliche Verschwiegenheit vs. Ablieferungspflicht: Wer hat Vorrang? was last modified: November 21st, 2025 by Ralf Römling

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