pacta sunt servanda – Verträge sind zu schützen

Das Prinzip „pacta sunt servanda“ – Verträge sind einzuhalten – ist ein Grundpfeiler unseres Rechts.

Besonders im Erbrecht zeigt sich immer wieder, wie wichtig diese Bindungswirkung ist.

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.03.2024, IV ZB 15/24) macht deutlich: Die Bindung beim Erbvertrag ist stärker als beim gemeinschaftlichen Testament.

Der Fall vor dem BGH

Im zugrunde liegenden Fall hatten Eheleute zunächst ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich darin gegenseitig als Erben eingesetzt (Berliner Testament).

Später schlossen sie jedoch einen Erbvertrag mit einer dritten Person ab, in dem sie dieser Person bestimmte Vermögenswerte zusicherten. Nach dem Tod eines Ehepartners entbrannte Streit darüber, ob der Erbvertrag oder das ältere Testament maßgeblich ist. Das Nachlassgericht und die Vorinstanzen waren sich uneins.

Es ging um die Frage, wie stark die Bindungswirkung eines Erbvertrags im Vergleich zu einem gemeinschaftlichen Testament ist – und ob eine spätere Verfügung (etwa ein Testament) den Erbvertrag wieder aufheben kann.

Die Entscheidung des BGH

Der BGH stellte in seinem Beschluss vom 20.03.2024, IV ZB 15/24, klar:

Die Bindungswirkung eines Erbvertrags ist grundsätzlich stärker als die eines gemeinschaftlichen Testaments.

Das bedeutet: Wer einen Erbvertrag abschließt, kann sich hiervon grundsätzlich nicht mehr einseitig lösen (§ 2289 BGB).

Ein später errichtetes Testament, das dem Erbvertrag widerspricht, ist insoweit unwirksam.

Die im Erbvertrag getroffenen Verfügungen sind zu schützen und zu vollziehen – pacta sunt servanda!

Was heißt das für die Praxis?

Der Fall zeigt eindrücklich, wie komplex die Gestaltung des Nachlasses sein kann.

Gerade bei mehreren Verfügungen – Testament und Erbvertrag – ist die Rechtslage oft alles andere als eindeutig. Im Zweifel entscheidet erst der BGH, was tatsächlich gilt.

Für die Beteiligten kann das zu langen Unsicherheiten und Streitigkeiten führen.

Mein Rat als Anwalt

Vor Abschluss eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags sollte unbedingt fachkundige Beratung eingeholt werden.

Es gilt zu klären,

  • was Sie wirklich wollen,
  • welche Bindungswirkungen entstehen,
  • und wie flexibel Sie später noch reagieren können.

Nach dem Erbfall empfiehlt sich ebenfalls eine genaue Prüfung: Ist alles so wirksam und eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint? Oder steckt – wie so oft – der Teufel im Detail?

Der vorliegende Fall zeigt: Gerade im Erbrecht ist Sorgfalt gefragt.

Wer hier nicht genau hinschaut, riskiert, dass der letzte Wille am Ende nicht so umgesetzt wird, wie er gemeint war – oder dass es zu jahrelangen Streitigkeiten kommt.

pacta sunt servanda – Verträge sind zu schützen was last modified: Juli 12th, 2025 by Ralf Römling

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