Wenn Erbrecht auf ungewöhnliche Umstände trifft: Schadensersatz wegen verwesendem Hotelzimmer


Wenn Erbrecht auf ungewöhnliche Umstände trifft: Schadensersatz im Hotel

Was passiert, wenn ein Hotelgast unbemerkt in seinem Zimmer verstirbt und durch die Verwesung des Leichnams massive Schäden am Inventar entstehen? In einem kuriosen Fall forderte ein Hotelier über 25.000 Euro Schadensersatz für Tatortreinigung, neue Möbel und Renovierungskosten vom Nachlass des Verstorbenen. Das Landgericht Regensburg musste klären, ob der Tod eine pflichtwidrige Handlung darstellt.


Das Urteil: Der Tod ist keine Pflichtverletzung

Das Gericht wies die Klage des Hotels zum Großteil ab (LG Regensburg, Az. 85 O 1495/24). Die rechtliche Begründung stützt sich auf fundamentale Prinzipien des Miet- und Erbrechts:

  • Keine Pflichtverletzung: Das Versterben eines Gastes ist ein „außervertragliches Ereignis“. Es stellt keine schuldhafte Verletzung der mietvertraglichen Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Mietsache dar.

  • Kein Vertretenmüssen: Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass der Gast den Schaden zu vertreten hat. Da der Tod in der Regel nicht steuerbar ist, fehlt es an einem Verschulden.

  • Keine Nachlassverbindlichkeit: Gemäß § 1967 BGB haften Erben primär für Verbindlichkeiten, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden. Die Schäden durch Verwesung entstanden erst nach dem Tod.

Die rechtliche Unterscheidung im Überblick

Forderungsart Beispiel Haftung des Nachlasses?
Altverbindlichkeit Offene Restaurantrechnung, Übernachtungskosten Ja (entstand vor dem Tod)
Postmortale Schäden Tatortreinigung, Verwesungsschäden am Mobiliar Nein (entstand nach dem Tod)

Fazit & Empfehlung für die Praxis

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Vermieter und Hoteliers das allgemeine Lebensrisiko eines natürlichen Todesfalls ihrer Gäste tragen. Für Erben bedeutet dies eine wichtige Entlastung gegenüber Forderungen für Instandsetzungen, die erst durch das Ableben ausgelöst wurden.

  • Kernbotschaft: Der Nachlass haftet nicht für Schäden, die allein durch das (unverschuldete) Versterben entstehen.

  • Empfehlung: Lassen Sie als Erbe hohe Schadensersatzforderungen, die erst nach dem Erbfall entstanden sind, unbedingt rechtlich prüfen.

 

Wenn Erbrecht auf ungewöhnliche Umstände trifft: Schadensersatz wegen verwesendem Hotelzimmer was last modified: Dezember 22nd, 2025 by Ralf Römling

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