Im familiengerichtlichen Verfahren gilt grundsätzlich der sogenannte Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Das bedeutet: Die Parteien müssen sich anwaltlich vertreten lassen, wenn sie Anträge stellen oder Erklärungen abgeben wollen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 13.03.2024 (Az. 16 UF 144/24) einen Fall entschieden, der zeigt, welche praktischen Probleme entstehen können, wenn eine Partei ohne Anwalt im Scheidungsverfahren auftritt – insbesondere beim Versorgungsausgleich. Es ist rechtlich zulässig, dass nur einer der Ehegatten anwaltlich vertreten ist und den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehegatte kann der Scheidung zustimmen, muss dafür aber keinen eigenen Anwalt beauftragen. Wichtig ist: In der Praxis ist dies in den meisten Fällen unproblematisch, weil der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte einfach zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Das Urteil des OLG Karlsruhe (Urteil vom 13.03.2024, 16 UF 144/24) zeigt jedoch, dass es im Einzelfall zu Problemen kommen kann: Im entschiedenen Fall hatte die Ehefrau keinen eigenen Anwalt. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs hätte sie aber auf einen Teil ihrer Rentenanwartschaften verzichten wollen. Dies ist jedoch ein Antrag, der zwingend anwaltlich gestellt werden muss. Da sie keinen Anwalt hatte, konnte sie diesen Antrag nicht wirksam stellen. Das Gericht konnte den Verzicht daher nicht berücksichtigen und musste den Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Vorgaben durchführen. Rechtlicher Hintergrund: Das OLG Karlsruhe macht deutlich: Wer im Scheidungsverfahren auf anwaltliche Vertretung verzichtet, kann in bestimmten Konstellationen – wie beim Versorgungsausgleich – erhebliche Nachteile erleiden. Insbesondere dann, wenn eigene Anträge gestellt oder auf Rechte verzichtet werden soll, ist anwaltliche Vertretung unerlässlich.Scheidung mit nur einem Anwalt: Was ist möglich?
Problemfall: Versorgungsausgleich und fehlende anwaltliche Vertretung
Fazit und Praxistipp

Anwaltszwang im Scheidungsverfahren und Versorgungsausgleich – Was das OLG Karlsruhe entschieden hat
Anwaltszwang im Scheidungsverfahren und Versorgungsausgleich – Was das OLG Karlsruhe entschieden hat was last modified: Juni 23rd, 2025 by