Geburtsrecht, Staatsangehörigkeit und Europa – Ein Blick über den Tellerrand

Kürzlich stieß ich auf einen spannenden Artikel bei Beck-Online, der die Diskussion um das Geburtsrecht auf Staatsangehörigkeit in den USA beleuchtet.

Der ehemalige Präsident Donald Trump möchte das sogenannte „Geburtsortsprinzip“ (jus soli) abschaffen – ein Thema, das in den USA regelmäßig für hitzige Debatten sorgt.

Für mich war das ein willkommener Anlass, einmal innezuhalten und zu überlegen: Wie ist das eigentlich bei uns in Deutschland geregelt? Und wie sieht es im Rest Europas aus?

Wie wird man in Deutschland eigentlich Deutscher?

In Deutschland ist die Staatsangehörigkeit ein komplexes Thema, das – wie so vieles – im Detail durchdacht und geregelt ist.

Anders als in den USA gilt bei uns traditionell das „Abstammungsprinzip“ (jus sanguinis): Wer von deutschen Eltern abstammt, ist automatisch Deutscher.

Das Geburtsortsprinzip spielt bei uns eine untergeordnete Rolle. Erst seit der Reform im Jahr 2000 gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, durch Geburt auf deutschem Boden die Staatsangehörigkeit zu erwerben – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Mindestens ein Elternteil muss seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.

Daneben gibt es natürlich noch die Einbürgerung, die an verschiedene Bedingungen geknüpft ist:

  • Ein gewisser Aufenthalt in Deutschland
  • Sprachkenntnisse
  • ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
  • die Sicherung des Lebensunterhalts

…sind nur einige davon.

Und wie sieht es im Rest der EU aus?

Ein kurzer Blick über die Landesgrenzen zeigt: Die meisten EU-Staaten setzen ebenfalls auf das Abstammungsprinzip.

Nur wenige Länder – etwa Frankreich oder Irland – kennen das Geburtsortsprinzip in nennenswertem Umfang. Wer also in Spanien, Italien oder Polen geboren wird, ist nicht automatisch Staatsbürger dieses Landes.

Spannend ist aber: Wer einmal die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzt, ist automatisch auch EU-Bürger.

Das bedeutet: Freizügigkeit, Wahlrecht bei Europawahlen, diplomatischer Schutz durch jedes EU-Land – die Vorteile sind enorm.

Und: Eine Entscheidung über die Staatsangehörigkeit in einem EU-Land wirkt faktisch für alle anderen Mitgliedstaaten.

Wer etwa in Portugal eingebürgert wird, kann sich in jedem anderen EU-Land niederlassen und dort leben und arbeiten.

USA und EU – Zwei Welten, zwei Systeme

Natürlich sind die USA und die EU nicht wirklich vergleichbar:

Die USA sind ein riesiges Land mit einer langen Einwanderungsgeschichte, während Deutschland – und auch die EU insgesamt – viel kleiner und historisch ganz anders gewachsen sind.

Die EU ist ein Staatenverbund, der auf Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit setzt, mit all ihren Eigenheiten und Herausforderungen.

Und trotzdem:

Gerade in letzter Zeit wird mir immer bewusster, wie wertvoll es ist, in einem Land wie Deutschland zu leben, wo der Rechtsstaat funktioniert – bei aller Kritik im Detail.

Und wie besonders es ist, Teil der EU zu sein, diesem „Bündnis der Rechtsstaaten“ (so würde ich es mal nennen), das – von Einzelfällen abgesehen – demokratisch organisiert ist und im Großen und Ganzen funktioniert.

Ich hätte mir früher nie vorstellen können, dass das tatsächlich einmal ein so positives und hervorzuhebendes Kriterium sein könnte – gerade im Vergleich zu den USA, wo die Diskussionen um Staatsbürgerschaft, Einwanderung und Rechtsstaatlichkeit oft viel turbulenter verlaufen.

Umso glücklicher bin ich, dass ich hier lebe und arbeiten darf.

Quellen:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/usa-trump-geburtsrecht-staatsangehoerigkeit

Geburtsrecht, Staatsangehörigkeit und Europa – Ein Blick über den Tellerrand was last modified: Juni 5th, 2025 by Ralf Römling

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