Aus meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht weiß ich, wie wichtig es ist, nach einer Trennung rechtzeitig Vorsorge zu treffen. In der emotional aufgeladenen Zeit rund um eine Scheidung ist es ratsam, sich nicht nur um die rechtlichen und finanziellen Aspekte zu kümmern, sondern auch um den Schutz der eigenen Privatsphäre und persönlichen Gegenstände. Nach einer Trennung rate ich meinen Mandantinnen und Mandanten immer, folgende Maßnahmen zu ergreifen: Gerade der letzte Punkt ist leider keine übertriebene Vorsichtsmaßnahme, wie ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zeigt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein Mann, der nach der Trennung intime Fotos seiner Ex-Frau an Dritte weitergeleitet haben soll. Die Frau hatte ihm diese Bilder während der Ehe im Vertrauen überlassen. Nach der Trennung verschickte der Mann die Fotos per WhatsApp an Bekannte und Familienangehörige der Frau. Die Betroffene erfuhr davon erst, als sie von einer Freundin darauf angesprochen wurde. Das Amtsgericht Bad Kreuznach stellte in seinem Urteil klar, dass das Verbreiten solcher Fotos ohne Einwilligung der abgebildeten Person einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) sowie einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz – KUG) darstellt. Darüber hinaus ist das Verhalten strafbar nach § 201a Abs. 2 StGB („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“). Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe und betonte in den Urteilsgründen, dass der Schutz der Intimsphäre auch nach dem Ende einer Beziehung uneingeschränkt gilt (Amtsgericht Bad Kreuznach, Urteil vom 04.06.2024, Az. 12 Cs 123/24). Zitat aus der einschlägigen Rechtsprechung: Das Verbreiten intimer Bildaufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Person stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar und ist grundsätzlich unzulässig. – Sollten Sie nach einer Trennung das Gefühl haben, dass sensible Daten oder Fotos in den Händen Ihres Ex-Partners nicht sicher sind, handeln Sie umgehend: Das Gericht gab den Parteien mit auf den Weg, dass es „eine Sauerei gewesen wäre, wenn der Ehemann tatsächlich so gehandelt hätte“. Dem kann ich mich als Fachanwalt nur anschließen: Respekt und Verantwortung im Umgang mit persönlichen Daten und Erinnerungen sind auch nach dem Ende einer Beziehung unerlässlich. Schützen Sie sich und Ihre Privatsphäre – und holen Sie sich im Zweifel rechtzeitig Unterstützung.Empfohlene Schutzmaßnahmen nach der Trennung
Der Fall: Verbreitung intimer Fotos durch den Ex-Partner
(BGH, Urteil vom 13.04.2021, VI ZR 1206/20)Was können Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Fazit: Verantwortung und Respekt auch nach der Trennung

Schutzmaßnahmen nach der Trennung: Ein Fall aus der Praxis und seine rechtlichen Konsequenzen
Schutzmaßnahmen nach der Trennung: Ein Fall aus der Praxis und seine rechtlichen Konsequenzen was last modified: Juli 18th, 2025 by