Schadensersatz im Unternehmen
Wenn in einem Unternehmen Fehler passieren, dann trifft dies zunächst einmal den Unternehmer. Doch wenn es zu häufig passiert oder der Schaden für ihn zu groß erscheint, beginnt er sich unserer Wahrnehmung nach zu fragen, warum er (allein) für den Schaden aufkommen soll, den letztlich sein Arbeitnehmer verursacht hat.
An dieser Stelle beginnen sich sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber zu fragen, unter welchen Umständen ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer ganz oder teilweise Schadensersatz verlangen kann.
Gerade in diesen Fällen, in denen es typischerweise um durchaus namhafte Beträge geht, empfehlen wir, die Erfolgsaussichten einmal prüfen zu lassen und das weitere Vorgehen zur Durchsetzung bzw. zur Abwehr jener Schadensersatzansprüche in Ruhe zu erörtern.
Kai Breuning
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht
post@kanzlei-breuning.deAls Anwalt möchte ich Sie juristisch so beraten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Als Mensch ist mir wichtig, eine für Sie auch wirtschaftlich und emotional sinnvolle Lösung zu erzielen.