Wenn der Gläubiger nicht mitspielt: Wie Schuldner trotzdem schuldbefreiend leisten können

Wer als Anwalt im Forderungsmanagement tätig ist, kennt das: Schuldner versuchen regelmäßig, eine Zahlung zu vermeiden – sei es, weil sie die Forderung bestreiten, die Höhe anzweifeln oder die Fälligkeit in Frage stellen.

Doch manchmal erleben wir das genaue Gegenteil: Der Schuldner möchte zahlen, aber der Gläubiger macht es ihm schwer – etwa, indem er die Annahme der Zahlung verweigert oder keine Kontoverbindung mitteilt.

Genau mit dieser Konstellation hatte sich das Landgericht Baden-Baden auseinanderzusetzen (LG Baden-Baden, Urteil vom 22.03.2024, 2 S 24/24, beck-link).

Im zugrundeliegenden Fall wollte der Schuldner einen Betrag zahlen und forderte vom Gläubiger die Mitteilung einer Bankverbindung. Der Gläubiger verweigerte dies – und der Schuldner klagte auf Auskunft. Doch das Gericht stellte klar: Ein Anspruch auf Mitteilung der Bankverbindung besteht nicht.

Die Rechtslage: Kein Anspruch auf Kontoverbindungsmitteilung

Das Landgericht Baden-Baden hat deutlich gemacht, dass ein Schuldner grundsätzlich keinen Anspruch darauf hat, vom Gläubiger eine Bankverbindung zur Zahlung zu erhalten.

Maßgeblich ist hier § 362 Abs. 1 BGB, wonach die Leistung an den Gläubiger zur Erfüllung führt. Wie diese Leistung zu erbringen ist, bestimmt sich nach dem Schuldverhältnis und den Umständen des Einzelfalls.

Zwar kann eine Überweisung mit Einverständnis des Gläubigers eine ordnungsgemäße Leistung sein (§ 270 BGB), doch ist der Gläubiger grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Bankverbindung bekanntzugeben.

Auch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) lässt sich ein solcher Anspruch nicht ableiten, wie bereits das OLG München (Urteil vom 18.06.2013, 18 U 4555/12) und das OLG Frankfurt (Urteil vom 14.12.2015, 1 U 102/15) entschieden haben.

Die Lösung des Gesetzgebers: Hinterlegung nach §§ 372 ff. BGB

Was bleibt dem zahlungswilligen Schuldner? Der Gesetzgeber hat hierfür eine klare Regelung geschaffen: Die Möglichkeit der Hinterlegung.

Nach § 372 BGB kann der Schuldner eine Geldschuld bei einer Hinterlegungsstelle (in der Regel die Gerichtskasse) hinterlegen, wenn der Gläubiger die Annahme der Leistung verweigert oder – wie im vorliegenden Fall – die zur Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen unterlässt.

Das Gericht betont: Die Hinterlegung ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, um den Schuldner zu schützen und ihm eine schuldbefreiende Leistung zu ermöglichen, wenn der Gläubiger nicht mitwirkt. Ein Anspruch auf Preisgabe der Bankverbindung würde dieses System unterlaufen.

Wichtig: Die Hinterlegung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 372 BGB). Der Schuldner muss die Leistung anbieten und der Gläubiger muss die Annahme verweigern oder sich in Annahmeverzug befinden (§ 293 BGB).

Praxistipp: Die Tücken der Hinterlegung

Aus der anwaltlichen Praxis weiß ich: Die Beantragung einer Hinterlegung ist oft mit Hürden verbunden.

Gerichte prüfen sehr genau, ob tatsächlich die Voraussetzungen für eine Hinterlegung vorliegen. Die Antragsformalien sind streng, und häufig werden Nachweise oder weitere Erklärungen verlangt.

Es ist daher ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, auch wenn dies zunächst Mehrkosten verursacht. Diese Kosten können unter Umständen später vom Gläubiger zurückgefordert werden, wenn dieser sich unberechtigt weigert, die Leistung anzunehmen.

Fazit

Auch wenn es paradox klingt: Nicht immer ist das Problem, dass Schuldner nicht zahlen wollen – manchmal lässt der Gläubiger die Zahlung schlicht nicht zu.

Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit der Hinterlegung eine klare Lösung geschaffen.

Ein Anspruch auf Mitteilung der Bankverbindung besteht jedoch nicht. Wer als Schuldner in eine solche Situation gerät, sollte nicht zögern, anwaltlichen Rat einzuholen, um die schuldbefreiende Leistung rechtssicher zu erbringen.

Sie haben Fragen zur Hinterlegung oder benötigen Unterstützung bei der Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungsansprüchen?
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Wenn der Gläubiger nicht mitspielt: Wie Schuldner trotzdem schuldbefreiend leisten können was last modified: August 5th, 2025 by Ralf Römling

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