Empfehlung: Fahrzeugschein besser nicht im Auto lassen!
Bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl bleibt der Kaskoversicherer von seiner Einstandspflicht befreit, wenn der Fahrzeugschein dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt worden ist. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zum Aktenzeichen 8 U 87/10 ist in der Rechtsprechung umstritten. Auf alle Fälle empfiehlt es sich aber, den Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen.