Ein interessantes Urteil aus dem Mietrecht – und warum Worte für Juristen zählen

Obwohl ich seit Jahren kein Mietrecht mehr bearbeite, ist mir unlängst ein Urteil begegnet, das ich für so allgemein bedeutsam halte, dass ich es an dieser Stelle vorstellen möchte.

Es zeigt exemplarisch, wie entscheidend präzise Formulierungen und schriftliche Bestätigungen im juristischen Alltag sind – und wie schnell sich daraus weitreichende Konsequenzen ergeben können.

Der Sachverhalt des Urteils

Im Mittelpunkt des Urteils stand die Frage, wie mit der Wohnsituation nach einer Trennung umzugehen ist, insbesondere wenn die Wohnung nicht dem Paar selbst, sondern beispielsweise der Schwiegermutter gehört.

Nach einer Trennung muss die Wohnsituation oft neu geregelt werden. Gerade in Zeiten von knappem und teurem Wohnraum führt dies regelmäßig zu Streitigkeiten darüber, wer in der bisherigen Ehewohnung verbleiben darf.

Im konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 03.04.2024 – 21 UF 237/24) ging es darum, dass nach der Trennung eines Ehepaares die Wohnung der Schwiegermutter gehörte.

Die zentrale Frage war: Wer darf bleiben? Und wie lange?

Das Gericht musste klären, ob und wie lange ein Ehepartner nach der Trennung in der Wohnung verbleiben kann, wenn diese einem Dritten (hier der Schwiegermutter) gehört.

Besonders relevant wurde dies, als die Schwiegermutter Eigenbedarf anmeldete und die Nutzung der Wohnung durch das getrennte Paar beenden wollte.

Maßgebliche Paragrafen

Für die Entscheidung waren folgende Vorschriften maßgeblich:

  • § 1361b BGB: Regelt die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten
    während der Trennung.
  • § 1568a BGB: Regelt die Wohnungszuweisung nach der Scheidung.

Die Vorschriften verlangen eine Abwägung der Interessen beider Ehegatten sowie gegebenenfalls der Kinder und berücksichtigen auch die Eigentumsverhältnisse und Lebensumstände.

Das OLG Celle stellte klar, dass bei einer Wohnung im Eigentum Dritter das Nutzungsrecht des Ehegatten nicht grenzenlos ist.

Insbesondere kann der Eigentümer – hier die Schwiegermutter – unter bestimmten Voraussetzungen Eigenbedarf geltend machen und so die Nutzung durch das getrennte Paar beenden (OLG Celle, Urteil vom 03.04.2024 – 21 UF 237/24).

Ein interessantes Urteil aus dem Mietrecht – und warum Worte für Juristen zählen was last modified: Juli 25th, 2025 by Ralf Römling

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