Weniger Elterngeld in einer Zeit, in der Familien mehr Sicherheit brauchen

Deutschland diskutiert seit Jahren darüber, warum immer weniger Kinder geboren werden.

Die Antwort wird nicht allein im Elterngeld liegen. Aber wer Familiengründung politisch fördern möchte, sollte vermeiden, gerade in der ersten und finanziell besonders angespannten Zeit nach der Geburt verlässliche Unterstützung zu verkürzen.

Derzeit steht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesfamilienministerium zur Diskussion, nach dem Eltern künftig nur noch zwölf statt bislang vierzehn Monate Basiselterngeld beziehen könnten. Dafür sollen Mindest- und Höchstbetrag moderat steigen. Beschlossen ist das jedoch noch nicht; der Entwurf befand sich zuletzt in der Ressortabstimmung.

Die Ausgangslage

Die Geburtenziffer in Deutschland ist weiter gesunken: Im Jahr 2025 lag sie bei 1,32 Kindern je Frau — nach 1,35 im Vorjahr. Das Statistische Bundesamt weist damit einen weiteren Rückgang aus. Ob und in welchem Umfang eine Gesellschaft Bevölkerungswachstum überhaupt anstreben sollte, lässt sich selbstverständlich diskutieren. Klar ist jedoch: Die gegenwärtige politische Debatte verbindet niedrige Geburtenzahlen regelmäßig mit Fragen der Arbeitskräftebasis, der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme und der Versorgung in Pflege, Gesundheit und anderen Bereichen.

Für Menschen, die über Kinder nachdenken, sind aber oft ganz andere Fragen entscheidend: Können wir uns die erste Zeit wirtschaftlich leisten? Wie lassen sich Beruf und Familie vereinbaren? Gibt es einen passenden und bezahlbaren Betreuungsplatz? Und wie groß ist das finanzielle Risiko, wenn ein Einkommen zunächst wegfällt oder deutlich geringer ausfällt?

Was derzeit geplant ist

Nach dem bekannt gewordenen Entwurf soll das Basiselterngeld insgesamt nur noch für zwölf Monate gezahlt werden — bislang sind es bis zu vierzehn Monate, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen.

Künftig wären offenbar je drei Monate für Mutter und Vater reserviert; die verbleibenden sechs Monate könnten die Eltern untereinander aufteilen. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten.

Als Ausgleich sollen die monatlichen Grenzen steigen:

Leistung Derzeit Vorgesehen
Mindestbetrag 300 Euro 330 Euro
Höchstbetrag 1.800 Euro 1.900 Euro
Maximale Bezugsdauer für Elternpaare 14 Monate 12 Monate
Mindestzeit je Elternteil für die volle Bezugsdauer 2 Monate 3 Monate

Das Anliegen, Väter stärker an Betreuung und Erwerbsunterbrechung zu beteiligen, ist nachvollziehbar. Eine partnerschaftliche Aufteilung kann Familien entlasten und langfristig auch die beruflichen Nachteile ungleich verteilter Care-Arbeit reduzieren.

Die Kehrseite bleibt jedoch: Zwei zusätzliche Monate, die Eltern heute noch flexibel absichern können, würden wegfallen.

Was das praktisch bedeuten kann

Gerade Familien, bei denen ein Elternteil nach der Geburt länger zuhause bleiben möchte oder muss, trifft eine Verkürzung spürbar.

Wenn das Elterngeld früher endet, bleiben im Wesentlichen drei Möglichkeiten: früher zurück in den Beruf, eine längere Zeit mit deutlich geringerem Einkommen überbrücken oder Betreuung durch Familie, Freunde oder eine Krippe organisieren.

Dabei entscheiden sich viele Eltern nicht für ein Kind mit dem Ziel, dieses möglichst früh und ausschließlich fremdbetreuen zu lassen.

Eine Krippe kann für Familien eine gute und gewollte Lösung sein. Sie ist aber nicht immer sofort verfügbar, passt nicht zwingend zu den Arbeitszeiten und bringt neben Organisation und Eingewöhnung auch Kostenfragen mit sich.

In Hamburg bestehen für Kinder grundsätzlich bis zu fünf Stunden tägliche Betreuung einschließlich Mittagessen beitragsfrei; für darüber hinausgehende Betreuungszeiten fallen einkommensabhängige Elternbeiträge an. Von einer vollständig kostenlosen Krippenbetreuung unabhängig vom Umfang kann daher nicht gesprochen werden.

Das Elterngeld richtet sich nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Im Mittelpunkt stehen insbesondere § 1 BEEG über die Anspruchsvoraussetzungen, § 2 BEEG über die Höhe des Elterngeldes sowie § 4 BEEG über die Bezugsdauer und die Aufteilung der Monate. Die genannten zwölf Monate wären keine bereits geltende Rechtslage, sondern eine mögliche künftige Änderung dieser gesetzlichen Regelungen.

Familienpolitik braucht Verlässlichkeit

Ob der Staat mehr Kinder fördern soll, lässt sich politisch unterschiedlich beantworten.

Solange aber nahezu alle politischen Richtungen betonen, Familien stärken und Familiengründung erleichtern zu wollen, wirkt eine Kürzung der Bezugsdauer des Elterngeldes zumindest widersprüchlich.

Mehr Geld pro Monat hilft, insbesondere beim Mindest- und Höchstbetrag.

Es ersetzt aber nicht ohne Weiteres zwei Monate Zeit, Planungssicherheit und Einkommensersatz.

Familien brauchen nicht nur finanzielle Zuschüsse, sondern verlässliche Rahmenbedingungen: ausreichend Betreuungsplätze, planbare Arbeitszeiten, bezahlbares Wohnen und die Möglichkeit, die erste Zeit mit einem kleinen Kind so zu gestalten, wie es zur eigenen Familie passt.

Der Gesetzentwurf ist deshalb mehr als eine technische Sparmaßnahme. Er betrifft unmittelbar die Frage, wie viel Zeit und wirtschaftliche Sicherheit Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes haben sollen. Ob die Bundesregierung den Entwurf in dieser Form beschließt, bleibt abzuwarten.

Weniger Elterngeld in einer Zeit, in der Familien mehr Sicherheit brauchen was last modified: September 18th, 2026 by Ralf Römling

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