Arbeitnehmer-Darlehen

Zum Teil kommt es vor, dass neben dem reinen Gehalt und sonstigen Nebenleistungen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer etwas Gutes tun will. Nämlich dann, wenn dieser einmal kurzfristig Geld benötigt und sich dieses nicht ohne Weiteres irgendwo leihen oder als Darlehen aufnehmen kann.

In diesem Fall kommt es durchaus häufig vor, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen gewährt. Als Moment der Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen und zur Motivation des Arbeitnehmers ist dieses gezeigte Vertrauen in den Arbeitnehmer durchaus nicht zu unterschätzen.

Die Rechtsprechung hat hier jedoch einige Hürden eingebaut. Dadurch kann es durchaus problematisch werden, die eigentlich völlig unstreitige Rückzahlung des Darlehens durchzusetzen, wenn das Arbeitsverhältnis vor vollständiger Rückführung des Darlehens beendet wird; insbesondere, wenn es durch den Arbeitgeber gekündigt werden sollte.

Daher ist hier an die Dokumentation und Formulierung des Arbeitgeberdarlehens deutlich mehr Sorgfalt zu legen als an ein normales Darlehen. Grund dafür ist, dass hier im Arbeitsverhältnis neben der reinen Geldüberlassung noch die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers hinzutritt, was das Ergebnis – zum Wohl des Arbeitnehmers und zu Lasten des Arbeitgebers – deutlich verschieben kann.

Arbeitnehmer-Darlehen was last modified: Oktober 11th, 2020 by Ralf Römling
Rechtsanwalt

Kai Breuning

Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht

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Kai Breuning

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