Arbeitspapiere

Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere auszuhändigen. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Doch nicht immer ist es das. Und manchmal gibt es sogar gute Gründe, vom Arbeitnehmer verlangte Papiere nicht oder nicht so wie verlangt zu erteilen.

Typischerweise benötigt der Arbeitnehmer zum Ende des Arbeitsverhältnis auf jeden Fall folgende Papiere:

  1. Qualifiziertes, berufsförderndes Zeugnis,
  2. Meldung zur Vorlage beim Jobcenter für das Arbeitslosengeld,
  3. Steuernachweis für die Lohnsteuer
Arbeitspapiere was last modified: Oktober 11th, 2020 by Ralf Römling
Rechtsanwalt

Kai Breuning

Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht

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Kai Breuning

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