Handhabung von Dienstwagen
Ein Dienstwagen ist ein häufig vorkommender Bestandteil in der Gehaltsverhandlung. Sofern der Wagen wirklich ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden darf und eine private Nutzung nicht erfolgt, sind hier zunächst eher praktische Erwägungen und ggf. Statusfragen (Wirkung auf Kunden und die übrigen Mitarbeiter) zu berücksichtigen.
Schwieriger wird die Ausgestaltung, wenn es auch um die private Nutzung geht. Dann werden entweder über ein Fahrtenbuch die konkreten Strecken in Bezug auf berufliche und private Nutzung ermittelt und entsprechend steuerlich behandelt. Falls dies – wie es meistens der Fall ist – zu aufwändig erscheint, kann man die private Nutzung auch auf der Basis der sogenannten 1 % – Regelung versteuern. Maßgebend ist dann der Bruttolistenpreis des Neuwagens.
Häufige Streitfragen sind die Fragen:
- Wer muss den Schaden bezahlen, wenn der Arbeitnehmer einen Unfall verursacht?
- Muss der Wagen abgegeben werden, wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde? Und macht es einen Unterschied, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen hat?
- Kann der Arbeitnehmer ein Leasingfahrzeug u. U. nach Ablauf der Leasingzeit selbst erwerben?
Kai Breuning
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht
post@kanzlei-breuning.deAls Anwalt möchte ich Sie juristisch so beraten, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Als Mensch ist mir wichtig, eine für Sie auch wirtschaftlich und emotional sinnvolle Lösung zu erzielen.