
Geschäftsführerverträge
Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur Organ der Gesellschaft, sondern auch deren Angestellter. Um diese Ansprüche des Geschäftsführers zu regeln, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages, des Geschäftsführervertrages, notwendig.
Hier ist zum einen darauf zu achten, dass ein wirksamer Vertrag durch das zuständige Organ geschlossen wird. Zum anderen sind auch die für die Parteien untereinander und gegenüber der Finanzverwaltung maßgeblichen Regelungen zu treffen. Insbesondere sollte an folgende Punkte gedacht werden:
- Vertragsdauer
- Höhe des Entgelts
- Bonuszahlungen und ihre Voraussetzungen
- Etwaige Gewinnbeteiligung
- Pensionszusagen
- Nebenleistungen, wie z. B. Dienstwagen, Handynutzung oder Werkwohnung
- Urlaubsansprüche
Die Bedürfnisse der Gesellschaften, der Gesellschafter und der Geschäftsführer sind hier unserer Erfahrung nach so individuell, dass an dieser Stelle pauschalisierte Lösungen nicht dargestellt werden können.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Ihnen dabei helfen können, den für Sie passenden Vertrag zu formulieren.