Gesellschafter-Organe

Wann immer es um die Geschäfte einer Gesellschaft geht, stellt sich die Frage, wer die Gesellschaft wirksam vertreten kann. Dies sind die Organe der Gesellschaft. Das wichtigste Organ einer Gesellschaft ist die Gesellschafterversammlung. Bei der Aktiengesellschaft (AG) nennt sich dies die Hauptversammlung.

Daneben gibt es das Organ, welches die Gesellschaft nach außen vertritt. Bei der UG und der GmbH ist dies der Geschäftsführer; bei der AG ist es der Vorstand.

Schließlich gibt es bei der Aktiengesellschaft noch den Aufsichtsrat. Bei anderen Gesellschaften kann dieser ggf. durch den Gesellschaftsvertrag gegründet werden.

In der Praxis ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, welches Organ der Gesellschaft befugt ist, den Arbeitsvertrag mit dem Vorstand bzw. dem Geschäftsführer abzuschließen. Dies wird häufig genug übersehen und falsch gemacht. Mit der Folge, dass dann ggf. kein wirksamer Arbeitsvertrag besteht.

Dies hat nicht nur für den betreffenden Geschäftsführer u. U. sehr unangenehme Konsequenzen. Auch für die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter droht ohne einen wirksamen Anstellungsvertrag die Behandlung der geleisteten Zahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung.

Gesellschafter-Organe was last modified: Oktober 14th, 2020 by Ralf Römling

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