Unstimmigkeiten bei Gesellschaftern
Wenn sich Gesellschafter zusammenfinden, wollen sie etwas zusammen aufbauen und erwarten nicht, dass sie sich jemals trennen werden, denn sonst würden unserer Erfahrung nach die Wenigsten überhaupt anfangen, miteinander ein Geschäft aufzubauen.
Doch nichts währt ewig – auch die Bindung unter Gesellschaftern nicht. Wenn mindestens ein Gesellschafter den Wunsch ha,t sich zu trennen, kommen häufig wir ins Spiel. Wir prüfen mit dem Gesellschafter, ob eine Kündigung der Gesellschaft oder ein Ausschluss des anderen Gesellschafters notwendig bzw. passend ist.
Häufig genug ist es jedoch so, dass weder die eine noch die andere Lösung rechtlich oder wirtschaftlich zu befriedigenden Ergebnissen führen würde. Wenn dann auch noch ebenfalls ein Verkauf an einen Dritten ausscheiden sollte, muss mit dem Mitgesellschafter darüber verhandelt werden, wie und zu welchen Konditionen die Verbindung auseinandergesetzt werden soll.
Hier gilt es, das rechtlich Mögliche auszuloten und das wirtschaftlich Sinnvolle im Blick zu behalten, damit wir für unseren Mandanten die für ihn beste Lösung erreichen können .Bei diesen Verhandlungen können wir unseren Mandanten mit unser langjährigen Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite stehen und sie durch diese schwierige Zeit begleiten.