Formen von Gesellschaften
Wer ein Unternehmen betreiben möchte, muss sich überlegen, in welcher Rechtsform er das Unternehmen betreiben möchte. Wenn nichts anderes geregelt wird und der Unternehmer ohne Partner das Unternehmen betreibt, wird er als Einzelkaufmann tätig. Als solcher kann er sich auch im Handelsregister eintragen lassen und firmiert dann als e. K.
Sobald mehr als ein Unternehmer zusammen das Unternehmen betreiben möchte, muss eine Gesellschaft gegründet werden.
Die einfachste Form einer Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR bzw. BGB – Gesellschaft). Hierbei haften alle Gesellschafter ggf. für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt, d. h. in voller Höhe.
Sobald der Umfang der Geschäftstätigkeit ein bestimmtes Maß erreicht und damit einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, wir aus der BGB – Gesellschaft eine Offene Handelsgesellschaft (OHG). Auch bei dieser haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt.
Wenn die unbeschränkte Haftung eingeschränkt/begrenzt werden soll, dann kommt bei den Personenhandelsgesellschaften die Kommanditgesellschaft (KG) in Betracht. Hier haftet nur der Komplementär komplett, d. h. unbeschränkt. Die Kommanditisten hingegen haften im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der Gesellschaft nur bis zur Höhe des im Handelsregister eingetragenen Haftungskapitals. Die Haftung erlischt, sobald der Gesellschaft die Haftungssumme einmal zur Verfügung gestellt wurde.
Sofern die persönliche Haftung des oder der Gesellschafter überhaupt vermieden werden soll, muss eine Kapitalgesellschaft gegründet werden. Hier haftet gegenüber Dritten nur das Gesellschaftskapital. Die Gesellschafter haften lediglich mit ihrer jeweiligen Stammeinlage.
Die einfachste Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht ist die Unternehmergesellschaft (UG). Hier gibt es keine Anforderungen an das Stammkapital. Wobei rein faktisch – allein wegen der Gründungskosten et.c – ein Stammkapital von EUR 5.000 dringend anzuraten ist.
Bekannter ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das Stammkapital der GmbH muss mindestens EUR 25.000 betragen.
Wenn für das Unternehmen noch ein größerer Kapitalbedarf besteht, dann wäre ggf. an eine Aktiengesellschaft (AG) zu denken. Das Grundkapital der AG muss mindestens EUR 50.000 betragen.
Es sind auch Mischformen zwischen Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften denkbar, insbesondere die GmbH & Co KG. Hierbei ist der persönlich haftende Gesellschafter, der Komplementär, eine GmbH. Womit im wirtschaftlichen Ergebnis keine unbeschränkte Haftung eines Gesellschafters (natürliche Person) besteht.