Gesellschaftsverträge
Egal in welcher Rechtsform ein Unternehmen betrieben wird, ist es wichtig, auf den Gesellschaftsvertrag ein genaues Augenmerk zu legen. Dabei ist es im Ergebnis egal, ob für den Gesellschaftsvertrag kraft Gesetzes eines bestimmte Form vorgeschrieben ist oder dem Grunde nach ein mündlicher Vertrag ausreichen würde.
Wir raten in jedem Fall dringend dazu, den Gesellschaftsvertrag auf jeden Fall mindestens schriftlich abzufassen und einen notariell zu beurkundenden Gesellschaftsvertrag auch vorab noch prüfen und auf Ihre konkreten Bedürfnisse anpassen zu lassen.
Durch einen Gesellschaftsvertrag regeln die Parteien zu einem Zeitpunkt, in dem sich alle einig sind, alle Fragen, über die man vielleicht einmal unterschiedlicher Meinung sein könnte. Insbesondere sind dies
- die Gewinnverwendung
- die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Gesellschafterbeschlüsse
- die Kündigung durch einen Gesellschafter
- der Entzug von Gesellschaftsanteilen
- die Berechnung und die Fälligkeit von Abfindungsguthaben o. ä.
- die Veräußerung und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- die Nachfolge im Todesfall eines Gesellschafters
Die gesetzlichen Regelungen, die gelten, falls keine vertraglichen Regelungen getroffen werden, passen nicht auf jeden Fall. Und z. T. kann dies zu langwierigen und kostenintensiven Auseinandersetzungen führen, die mit der passenden frühzeitigen Beratung hätten vermieden werden können.