Handelsvertreter
Im Vertrieb hat sich der Einsatz von selbständigen Handelsvertretern, die auf eigene Rechnung für einen Unternehmer als Auftraggeber den Verkauf seiner Waren oder Dienstleistungen übernehmen, durchaus bewährt.
Durch die Tätigkeit des Handelsvertreters können für den Unternehmer wirtschaftlich sehr interessante, manchmal sogar geradezu überlebenswichtige Geschäftsbeziehungen entstehen. Umgekehrt ist der Handelsvertreter, der seine gesamte Arbeitsleistung und Erfahrung womöglich über viele Jahre für einen Auftraggeber investiert, berechtigterweise daran interessiert, die vereinbarte Vergütung zu erhalten und bei der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses an dem von ihm geschaffenen Werten teilzuhaben.
Hieraus resultieren die typischen Fragestellungen, zu denen häufig Streit entsteht und dementsprechend auch bei der Vertragsgestaltung Sorge getragen werden muss:
- Höhe des Entgelt
- Bestehen eines Wettbewerbsverbotes (Ausschließlichkeit)
- Herausgabe von Unterlagen und Kontaktdaten an den Auftraggeber
- Entschädigung nach § 89b HGB zum Vertragsende
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot