Impressumspflicht

Wer als Unternehmer eine Internetseite betreibt, muss zwingend ein Impressum vorhalten und dort Pflichtangaben vorrätig halten. Obwohl dies bereits seit Jahren gilt und gesetzlich sogar eindeutig normiert ist, finden sich auch heute immer noch viele Seite im Netz, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen bzw. z. T. sogar vollständig ignorieren.

Dies kann schmerzhafte Folgen für den Seitenbetreiber haben. Denn es ist zwischenzeitlich längst gerichtlich geklärt, dass das Fehlen eines ordnungsgemäßen Impressums von Wettbewerbern ggf. abgemahnt werden kann. Die Kosten für eine derartige Abmahnung hat dann der abgemahnte Unternehmer zu tragen.

Die dann von unseren Mandanten häufig geäußerte Erklärung „Das hat unser Programmierer/unser Web-Designer alles gemacht.“ hilft hier gegenüber dem Wettbewerber nicht weiter. Und ob Schadensersatzansprüche bestehen und auch bei dem Programmierer wirtschaftlich überhaupt durchgesetzt werden können, steht auch auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn man eine Internetseite betreiben will und sich nicht wirklich absolut sicher über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist, empfehlen wir, dies lieber von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dies ist letztlich deutlich günstiger und erspart viel Aufwand und Ärger.

Impressumspflicht was last modified: Oktober 14th, 2020 by Ralf Römling

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