Unternehmensverkäufe bzw. Unternehmenskäufe

Wer als Unternehmer ein Unternehmen erfolgreich am Markt eingeführt hat, fragt sich irgendwann, was er mit diesem Unternehmen anfangen soll. Spätestens dann, wenn der Unternehmer sich in seinen verdienten Ruhestand begeben möchte, steht er vor der Frage, das Unternehmen zu schließen, es an einen Nachfolger zu übergeben bzw. es zu verkaufen.

Auf der anderen Seite stehen Existenzgründer oder Investoren vor der Fragestellung, ob ein Unternehmen neu gegründet oder ein bestehendes Unternehmen gekauft werden soll.

In dieser Konstellation bietet sich für beide Seiten ein Unternehmenskauf an. Den Unternehmenskauf gibt es dem Grunde nach in zwei Varianten, nämlich

  1. den sogenannten Share-Deal, bei dem die Anteile an einer Gesellschaft (GmbH, AG etc.) verkauft werden und das von der Gesellschaft betriebene Unternehmen hierbei im Ergebnis mit übertragen wird,
  2. und den Asset-Deal, bei dem nicht die Gesellschaftsanteile übertragen, sondern einzelne Gegenstände (Assets) verkauft werden, z. B. Inventar, Kundenstamm, Forderungen u. a.

In beiden Fällen sollte vor dem Abschluss des Vertrages genau überlegt werden, was genau verkauft wird und zu welchen Konditionen dies geschehen soll.

Es muss hierbei sichergestellt werden, dass alle für den weiteren Betrieb notwendigen Bestandteile und Wirtschaftsgüter übergehen werden, keine für den Verkäufer nicht tragbaren Gewährleistungsansprüche zu befürchten sind und auch die Arbeitsverhältnisse berücksichtigt werden. Es darf insbesondere nicht übersehen werden, dass nach § 613a BGB u. U. ein gesetzlicher Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Käufer im Raum steht.

Unternehmensverkäufe bzw. Unternehmenskäufe was last modified: Oktober 14th, 2020 by Ralf Römling

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