Sicherung des Pflichtteils: Der Arrestbefehl als rechtliches Instrument

Im Erbrecht gibt es oft komplexe Situationen, die einer genauen rechtlichen Betrachtung bedürfen. Ein aktueller Fall, der vom Oberlandesgericht München am 07.01.2025 entschieden wurde (Az.: 3 W 1443/24 e), beleuchtet ein wichtiges Instrument für Pflichtteilsberechtigte: den Arrestbefehl.

Was ist ein Arrestbefehl?

Ein Arrestbefehl ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme, die in § 916 ff. ZPO geregelt ist.

Im Erbrecht dient er dazu, den Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten zu sichern, bevor dieser endgültig festgestellt und durchgesetzt werden kann.

Voraussetzungen für einen Arrestbefehl

Um einen Arrestbefehl zu erwirken, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein Arrestanspruch bestehen (hier: der Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB).
  2. Es muss ein Arrestgrund vorliegen (§ 917 ZPO).

Der Arrestgrund ist dabei besonders kritisch. Er liegt vor, wenn die Besorgnis besteht, dass ohne den Arrest die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

Grenzen des Arrestbefehls

Das Gericht betonte, dass nicht jede Vermögensübertragung durch den Erben automatisch einen Arrestgrund darstellt.

Erst wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte beiseite geschafft werden oder ohne angemessene Gegenleistung veräußert werden, ist ein Arrest gerechtfertigt.

Wirtschaftliche Bedeutung

Der Arrestbefehl „friert“ das Vermögen des Erben ein, bis der Pflichtteilsanspruch geklärt ist.

Dies verhindert, dass Vermögenswerte verschoben oder verschleudert werden und sichert somit die Durchsetzbarkeit des Pflichtteilsanspruchs.

Fazit

Der Fall zeigt, wie wichtig es für Pflichtteilsberechtigte sein kann, frühzeitig rechtliche Schritte einzuleiten.

Ein Arrestbefehl kann ein effektives Mittel sein, um den eigenen Anspruch zu sichern. Allerdings muss er gut begründet sein, um vor Gericht Bestand zu haben.

Für Erben bedeutet dies im Umkehrschluss, dass sie bei Vermögensübertragungen besonders vorsichtig und transparent vorgehen sollten, um nicht den Verdacht zu erwecken, Vermögen dem Zugriff des Pflichtteilsberechtigten entziehen zu wollen.

Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie gerne zu Ihren Rechten und Pflichten, sei es als Pflichtteilsberechtigter oder als Erbe, um in solch komplexen Situationen die richtigen Schritte einzuleiten.

Sicherung des Pflichtteils: Der Arrestbefehl als rechtliches Instrument was last modified: Januar 24th, 2025 by Ralf Römling

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