Kindergeld als Verrechnungsposition im Kindesunterhalt – nicht immer selbstverständlich

 

Als Fachanwalt für Familienrecht befasse ich mich in der Regel mit dem Kindergeld als Verrechnungsposition im Kindesunterhalt.

In den meisten Fällen wird das Kindergeld routinemäßig gezahlt und in die Unterhaltsberechnungen einbezogen.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt jedoch, dass die Kindergeldzahlung nicht immer selbstverständlich ist.

Der Fall: Kein Kindergeld trotz unbekannten Aufenthaltsorts der Mutter

Das BSG hat am 14.12.2023 (Az. B 10 KG 1/22 R) entschieden, dass ein Kind keinen Anspruch auf Kindergeld für sich selbst hat, wenn es regelmäßig telefonischen Kontakt zu einem Elternteil im Ausland hat.

Der Fall betraf einen jungen Mann aus Syrien, der 2015 nach Deutschland kam. Sein Vater war verstorben, seine Mutter lebte noch in Syrien. Er beantragte Kindergeld für sich selbst mit der Begründung, den Aufenthaltsort seiner Mutter nicht zu kennen. Allerdings gab er an, regelmäßig mit ihr zu telefonieren.

Das BSG lehnte den Kindergeldanspruch ab und argumentierte, dass der Sohn bei den Telefonaten die Möglichkeit gehabt hätte, sich nach dem aktuellen Aufenthaltsort seiner Mutter zu erkundigen. Für die Kenntnis des Aufenthaltsorts sei es ausreichend, wenn das Kind weiß, an welchem bestimmbaren Ort sich mindestens ein Elternteil aufhält. Eine feste Adresse oder ein „verstetiger“ Aufenthalt seien aufgrund moderner Kommunikationsmöglichkeiten nicht erforderlich.

Bedeutung für die familienrechtliche Praxis

Dieser Fall verdeutlicht, dass die Zahlung von Kindergeld nicht immer garantiert ist.

In der familienrechtlichen Praxis gehen wir oft davon aus, dass Kindergeld als feste Größe in Unterhaltsberechnungen einfließt.

Wie dieses Urteil zeigt, können jedoch besondere Umstände dazu führen, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Als Fachanwalt für Familienrecht beschäftige ich mich zwar nicht primär mit den Details des Sozialrechts, aber solche Entscheidungen können durchaus Auswirkungen auf familienrechtliche Angelegenheiten haben.
Sie können beispielsweise die Berechnung des Kindesunterhalts beeinflussen, wenn plötzlich kein Kindergeld mehr zur Verfügung steht.

Empfehlung bei sozialrechtlichen Fragen

Sollten Sie mit ähnlichen Problemen konfrontiert sein, empfehle ich Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht zu wenden. Ein Experte auf diesem Gebiet ist Herr Thiess, den Sie unter https://www.templin-thiess.de/ erreichen können.

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Kindergeld als Verrechnungsposition im Kindesunterhalt – nicht immer selbstverständlich was last modified: Januar 20th, 2025 by Ralf Römling

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