BGH: Eheschließung per Videocall nach Amerika unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. September 2024 (Az. XII ZB 244/22) entschieden, dass eine Online-Eheschließung per Videotelefonie vor einem ausländischen Standesbeamten nach deutschem Recht unwirksam ist.

Der Fall

Im konkreten Fall hatte ein in Deutschland lebendes nigerianisches Paar im Mai 2021 per Videotelefonie die Ehe vor einer Behörde in Utah geschlossen, während sie sich gemeinsam in Deutschland aufhielten. Obwohl sie eine amerikanische Eheurkunde mit Apostille erhielten, erkannte das zuständige deutsche Meldeamt die Eheschließung nicht an.

Begründung

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass eine Ehe im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden kann. Gemäß §§ 1310, 1311 BGB müssen die Eheschließenden ihre Erklärungen persönlich vor dem Standesbeamten abgeben.

Entscheidend ist laut BGH der Ort der Abgabe der Eheschließungserklärungen, der in diesem Fall Deutschland war. Das Gericht stellte klar: „Die Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Inlandsform hat zur Folge, dass die Online-Eheschließung vor der ausländischen Behörde im Inland unwirksam ist“.

Fazit

Für betroffene Paare bedeutet dieses Urteil, dass eine unwirksame Online-Eheschließung einer erneuten Eheschließung nach deutschem Recht nicht im Wege steht. Sie können ohne Hindernisse eine Ehe nach deutschem Recht schließen.

Dieses Grundsatzurteil des BGH schafft Rechtssicherheit in Bezug auf Online-Eheschließungen und unterstreicht die Bedeutung der persönlichen Anwesenheit vor dem Standesbeamten für die Gültigkeit einer Ehe in Deutschland.

BGH: Eheschließung per Videocall nach Amerika unwirksam was last modified: Dezember 7th, 2024 by Ralf Römling

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