Kein Eintrag beider Mütter in Geburtsurkunde – Lesbisches Paar verliert vor EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 12.11.2024 in seinem Urteil (Az. 46808/16) eine wichtige Entscheidung zur rechtlichen Stellung lesbischer Elternpaare getroffen. Der Fall betraf ein lesbisches Paar in Deutschland, bei dem nur die Frau, die das Kind geboren hatte, automatisch als Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen wurde.

Unterschiede zwischen heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Ehen

In einer heterosexuellen Ehe gilt die Vermutung, dass der Ehemann der Vater des von der Ehefrau geborenen Kindes ist. Dies führt automatisch zu einem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und beiden Ehepartnern. Bei gleichgeschlechtlichen Ehen existiert diese Vermutung nicht, was zu rechtlichen Herausforderungen führt.

Wege zur rechtlichen Elternschaft in gleichgeschlechtlichen Ehen

Für den nicht-gebärenden Partner in einer gleichgeschlechtlichen Ehe gibt es in Deutschland derzeit nur den Weg der Stiefkindadoption, um eine rechtliche Elternschaft zu erlangen. Dies erfordert ein oft langwieriges Adoptionsverfahren, auch wenn der Partner biologisch mit dem Kind verwandt ist.

Rechte des nicht-ehelichen Elternteils

Für den biologischen Elternteil, der nicht Teil der Ehe ist (z.B. ein Samenspender), sieht das deutsche Recht bestimmte Rechte vor:

  1. Umgangsrecht: Unter bestimmten Umständen kann ein Umgangsrecht geltend gemacht werden.
  2. Auskunftsrecht: Es besteht ein Recht auf Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Kindes.

Diese Rechte sind jedoch eingeschränkt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Kindeswohl und der bisherigen Beziehung zum Kind.

Fazit

Die Entscheidung des EGMR zeigt, dass die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Elternpaare in Deutschland noch nicht vollständig erreicht ist. Obwohl das Gericht keinen Verstoß gegen die Menschenrechte feststellte, bleibt die Frage der automatischen Anerkennung beider Mütter bei der Geburt offen. Eine gesetzliche Reform in Deutschland könnte diese Lücke schließen und die Notwendigkeit der Stiefkindadoption in solchen Fällen überflüssig machen.

Kein Eintrag beider Mütter in Geburtsurkunde – Lesbisches Paar verliert vor EGMR was last modified: Dezember 7th, 2024 by Ralf Römling

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