In meiner Tätigkeit als Anwalt im Familienrecht habe ich häufig Fälle, in denen ein Elternteil den Kontakt zwischen Kind und Ex-Partner verhindert. Diese Situation ist für alle Beteiligten äußerst belastend, insbesondere für das Kind. Lassen Sie mich Ihnen einen Einblick in die rechtliche Lage und mögliche Handlungsoptionen geben. Zunächst ist es wichtig zu betonen: Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und dient dem Kindeswohl. Als Anwalt sehe ich es als meine Aufgabe, dieses Recht zu schützen und durchzusetzen. Meine erste Empfehlung ist stets der Versuch einer gütlichen Einigung. Ein Gespräch zwischen den Eltern, möglicherweise unter Einbeziehung eines Mediators, kann oft Wunder bewirken. In meiner Praxis habe ich erlebt, dass viele Konflikte auf Missverständnissen oder mangelnder Kommunikation beruhen. Sollte eine direkte Einigung nicht möglich sein, rate ich meinen Mandanten, das Jugendamt einzuschalten. Die Fachkräfte dort können vermitteln und bei der Erarbeitung einer Umgangsregelung unterstützen. Wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind, bleibt der Gang zum Familiengericht. Hier kann ein Antrag auf Regelung des Umgangs gestellt werden. Das Gericht wird dann eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls treffen. In besonders schwierigen Fällen kann das Gericht verschiedene Maßnahmen anordnen: Als Anwalt rate ich jedoch zur Vorsicht bei der Anwendung dieser Zwangsmittel. Sie können das Konfliktpotenzial erhöhen und sich negativ auf das Kind auswirken. Aus meiner Erfahrung heraus ist es entscheidend, langfristige Lösungen anzustreben. Dazu gehören: Als Fachanwalt für Familienrecht sehe ich meine Aufgabe darin, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen und gleichzeitig die Rechte meiner Mandanten zu wahren. Die Verweigerung des Umgangs ist eine komplexe Situation, die viel Fingerspitzengefühl erfordert. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung und einem kooperativen Ansatz lassen sich jedoch meist Lösungen finden, die allen Beteiligten gerecht werden. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, zögern Sie nicht, fachkundigen Rat einzuholen. Gemeinsam können wir eine Strategie entwickeln, um den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind wiederherzustellen und zu festigen.Das Recht des Kindes auf Umgang
Mögliche Schritte bei Umgangsverweigerung
1. Außergerichtliche Einigung
2. Beratung durch das Jugendamt
3. Gerichtliches Verfahren
Durchsetzung des Umgangsrechts
Langfristige Lösungen
Fazit

Ex-Partner verweigert Kontakt zum Kind – Das sind Ihre Rechte und Optionen
Ex-Partner verweigert Kontakt zum Kind – Das sind Ihre Rechte und Optionen was last modified: Februar 2nd, 2025 by