Fachanwalt für Familienrecht

Wir haben das Prinzip der Spezialisierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen konsequent unserer Arbeit zugrunde gelegt.

Den ersten Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Familienrecht) hat Rechtsanwalt Kai Breuning bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen, offensichtlich waren die eingereichten Unterlagen für die Rechtsanwaltskammer überzeugend. Denn bereits am 29.02.2012 wurde der Titel durch die Kammer verliehen.

Inhaltlich wird der Titel durch die in § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert:

  1. Das materielle Ehe-, Familien- und Kundschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft (§ 12 Nr. 1 FAO)
  2. Das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht (§ 12 Nr. 2 FAO)
  3. Das internationale Privatrecht im Familienrecht (§ 12 Nr. 3 FAO)
  4. Die Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung (§ 12 Nr. 4 FAO) Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Familienrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln:
  5. Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 Satz 1 lit. e FAO den Nachweis von:

    • In den letzten drei Jahren 120 durch den Bewerber bearbeiteten Fällen, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen.

Fachanwalt für Familienrecht was last modified: September 7th, 2021 by Kai Breuning

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