In einem kürzlich ergangenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine interessante Entscheidung zur Kostenverteilung in Vaterschaftsfeststellungsverfahren getroffen (OLG Frankfurt, 13.01.2025 – 6 WF 155/24). Auf den ersten Blick mag es überraschend erscheinen, dass der Kindesvater trotz eines bereits durchgeführten außergerichtlichen DNA-Tests nicht allein die Kosten des gerichtlichen Verfahrens tragen musste. Das Gericht begründete seine Entscheidung jedoch mit einem wichtigen rechtsstaatlichen Prinzip: In einem Rechtsstaat hat der potenzielle Vater das Recht, die Frage der Abstammung in einer rechtlich sicheren Weise durch einen vom Gericht bestellten Gutachter klären zu lassen. Dies unterstreicht die Bedeutung der gerichtlichen Überprüfung in solch wichtigen Angelegenheiten. Ein weiterer interessanter Aspekt des Urteils ist die Betrachtung der Mitverantwortung der Mutter. Das Gericht argumentierte, dass – zumindest im Falle einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs – die Mutter eine faktische Mitverantwortung für die Entstehung des Kindes trägt. Daher sei es angemessen, dass sie die Kosten der Vaterschaftsfeststellung zur Hälfte mitträgt. Es ist anzumerken, dass das Gericht nicht über Fälle von nachgewiesener oder unstreitiger Vergewaltigung zu entscheiden hatte. Für solche Szenarien gibt es bislang keine bekannte einschlägige Rechtsprechung. Nachvollziehbar erscheint auch die Entscheidung des Gerichts, das Kind selbst nicht an den Kosten seiner Vaterschaftsfeststellung zu beteiligen. Schließlich kann ein Kind für die Tatsache seiner eigenen Geburt offensichtlich keine Verantwortung tragen. Es ist zu beachten, dass DNA-Feststellungen heute, dank des technischen Fortschritts, nicht mehr so kostspielig sind wie früher. Selbst bei einem vom Gericht bestellten Gutachten stellen die Kosten in der Regel keine große finanzielle Hürde mehr dar. Sollten die Eltern dennoch nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese Entscheidung des OLG Frankfurt unterstreicht die Komplexität und Sensibilität von Vaterschaftsfeststellungsverfahren und zeigt, wie Gerichte bemüht sind, eine ausgewogene und faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.Mitverantwortung der Mutter
Keine Kostenbeteiligung des Kindes
Finanzielle Aspekte

OLG Frankfurt: Hälftige Kostenteilung bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren trotz vorherigem DNA-Test
OLG Frankfurt: Hälftige Kostenteilung bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren trotz vorherigem DNA-Test was last modified: Februar 19th, 2025 by