In einem aktuellen Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Trennungsunterhalt durch Überlassung der Familienwohnung getroffen. Diese Entscheidung hat sowohl unterhaltsrechtliche als auch steuerrechtliche Auswirkungen für getrennt lebende Ehepaare. Ein Ehepaar mit zwei Kindern trennte sich 2015. Sie vereinbarten, dass die Frau mit den Kindern in der gemeinsamen 200 qm großen Wohnung verbleiben sollte. In einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung wurde festgelegt, dass der Mann seiner Frau monatlich 600 Euro Trennungsunterhalt zahlen sollte. Dabei wurde ein Wohnvorteil von 400 Euro mit dem Trennungsunterhalt verrechnet, sodass effektiv 200 Euro als Vorsorge- und Elementarunterhalt geleistet wurden. Der Mann wollte in seiner Steuererklärung höhere Unterhaltsleistungen geltend machen, indem er den tatsächlichen Mietwert seines Miteigentumsanteils mit monatlich 818,07 Euro ansetzte. Dies führte zu einem Rechtsstreit, der schließlich vor dem BFH landete. Der BFH (Urteil vom 14.12.2023, Az. IX R 23/21) entschied zugunsten des Mannes und stellte klar: Es liegt kein entgeltliches „mietvertragsähnliches“ Verhältnis vor, sondern eine Unterhaltsleistung in Form von Naturalunterhalt. Der Wohnvorteil ist nach dem ortsüblichen Mietzins anzusetzen, auch wenn unterhaltsrechtlich ein geringerer Wert vereinbart wurde. Steuerrechtlich: Er kann nun höhere Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben geltend machen, was seine Steuerlast reduziert. Unterhaltsrechtlich: Die tatsächliche Höhe seiner Unterhaltsleistung wird anerkannt, was seine finanzielle Situation besser widerspiegelt. Steuerrechtlich: Sie muss dem höheren Sonderausgabenabzug zustimmen (Realsplitting), was ihre eigene Steuerlast erhöhen könnte. Unterhaltsrechtlich: Der ihr zukommende Wohnvorteil wird höher bewertet, was ihre Gesamtunterhaltsleistung erhöht. Der BFH stellte zudem klar, dass ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO geändert werden kann, wenn ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. In diesem Fall wurde der Antrag des Mannes auf einen höheren Sonderausgabenabzug und die Zustimmung seiner Ehefrau als solches rückwirkendes Ereignis anerkannt. Diese Entscheidung des BFH unterstreicht die Komplexität des Unterhaltsrechts und dessen steuerliche Implikationen. Sie zeigt auch, wie wichtig es ist, bei Trennungsvereinbarungen sowohl die unterhaltsrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen. Betroffene sollten sich in solchen Fällen unbedingt fachkundigen Rat einholen, um ihre Rechte zu wahren und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.Der Fall
Das Problem
Die Lösung des BFH
Auswirkungen für die Beteiligten
Für den Mann:
Für die Frau:
Wichtiger Hinweis zur Bestandskraft von Steuerbescheiden

Trennungsunterhalt durch Überlassen der Familienwohnung: Steuerliche Auswirkungen und gerichtliche Entscheidung
Trennungsunterhalt durch Überlassen der Familienwohnung: Steuerliche Auswirkungen und gerichtliche Entscheidung was last modified: Februar 19th, 2025 by