Ich habe einen interessanten Artikel vom 22. November 2024 in Focus Online gelesen, der mich zum Nachdenken anregte. Der Beitrag handelte von einer Veganerin, die sich darüber aufregte, dass ihr Ex-Mann den gemeinsamen Kindern heimlich Fleisch zu essen gab. Diese Situation kann ich mir aus meiner täglichen Praxis sehr gut vorstellen. Bei getrennt lebenden Eltern ist die Frage der Ernährung im jeweiligen Haushalt, auch bei Umgangskontakten, eine Angelegenheit der Personensorge. Diese wird vom jeweils betreuenden Elternteil alleine entschieden. Dies ergibt sich aus § 1626 BGB, der die elterliche Sorge regelt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Ernährung des Kindes aus gesundheitlichen Gründen eine Kindeswohlgefährdung darstellen würde, beispielsweise bei Allergien. In solchen Fällen könnte gemäß § 1666 BGB das Familiengericht eingreifen. Die rein ethische oder religiöse Entscheidung, bestimmte Lebensmittel nicht zu konsumieren oder das Kind diese nicht konsumieren zu lassen, fällt jedoch nicht unter das gemeinsame Sorgerecht. Dies wurde auch in der Rechtsprechung bestätigt, wie beispielsweise im Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 04.09.2019 (Az. 2 UF 156/19). Daher würde in einem Fall wie dem im Artikel beschriebenen weder eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts noch ein Ausschluss des Umgangsrechts vor Gericht erfolgen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem ähnlichen Fall (Beschluss vom 20.10.2020, Az. 10 UF 1152/20) entschieden, dass die Ernährungsweise des Kindes während der Umgangszeit grundsätzlich dem umgangsberechtigten Elternteil obliegt. Als Fazit lässt sich festhalten: Solange keine Gesundheitsgefährdung vorliegt, haben beide Elternteile das Recht, während ihrer Betreuungszeit über die Ernährung der Kinder zu entscheiden – auch wenn dies zu Unstimmigkeiten führen kann.
Veganerin tobt, weil Ex-Mann den Kindern heimlich Fleisch gibt
Veganerin tobt, weil Ex-Mann den Kindern heimlich Fleisch gibt was last modified: November 29th, 2024 by