Leider ist es Trennungen von Paaren immanent, dass sie im Nachgang an eine Trennung zerstritten sind. Manchmal wird dieser Streit so intensiv, dass die Paare, insbesondere wenn sie auch Eltern sind, völlig emotional werden und außer Acht lassen, was für ihre Kinder, die typischerweise beide Eltern lieben, notwendig und richtig ist. Um solchen Eskalationen entgegenzuwirken, gibt es Kurse wie „Kinder im Blick“. Der Besuch eines solchen Kurses kann bei einer Trennung dringend empfohlen werden. Er soll Eltern helfen, ihre Konfliktebene zu reduzieren und das Wohl ihrer Kinder in den Vordergrund zu stellen. Doch nicht alle Konflikte lassen sich durch Kurse lösen. Dies zeigt sich in einem Fall, der kürzlich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 29.01.2025, Az. 1 UF 186/24). In dem Fall kam es zwischen den in Scheidung lebenden Eltern im Streit um das Sorgerecht für ihre drei Kinder im Alter von sieben, zehn und zwölf Jahren immer wieder zu massiv eskalierten Konflikten. Das Familiengericht entzog den Eltern daraufhin unter anderem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die bis dahin bei ihrer Mutter wohnenden Kinder. Diese lebten daraufhin in einer Jugendhilfeeinrichtung sowie an den Wochenenden abwechselnd bei einem Elternteil. Das Oberlandesgericht wies jedoch darauf hin, dass eine derartige Sorgerechtsentscheidung nicht rechtlich zulässig ist. „Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Sie dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen“, so das OLG. Das Gericht gab das gemeinsame Sorgerecht beiden Eltern zurück, und die Kinder zogen wieder zu ihrer Mutter. Der Entzug der elterlichen Sorge sei unverhältnismäßig gewesen. Das OLG betonte: „Der ‚Ausgleich persönlicher Defizite zwischen den Eltern oder die Sanktionierung vermeintlichen Fehlverhaltens‘ sei nicht Maßstab und Ziel einer Sorgerechtsentscheidung.“ Das OLG führte aus, dass zwar die Kinder durch den hochkonflikthaften Umgangsstreit ihrer Eltern belastet seien. Jedoch habe ihre Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt schwerwiegende Entwicklungsrisiken geborgen. „Der Umzug in die Wochengruppe (…) bedeutete (…) eine komplette Entwurzelung – von ihrem Zuhause, ihrer Mutter als Hauptbezugsperson, der weiteren Familie, ihren Freunden, ihren bisherigen Schulen wie auch ihrem sozialen Umfeld im Übrigen.“ Zudem gebe es derzeit keinen empirischen Beleg für die Wirksamkeit einer Herausnahme eines Kindes aus dem Haushalt eines angeblich manipulierenden, entfremdenden Elternteils. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Trennungen das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Emotionale Verletzungen und Streitereien zwischen den Eltern dürfen nicht dazu führen, dass die Bedürfnisse der Kinder vernachlässigt werden. Das OLG Frankfurt am Main hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass kindesschutzrechtliche Maßnahmen streng am Kindeswohl zu orientieren sind und nicht der Bestrafung eines Elternteils dienen dürfen.„Kinder im Blick“ – Ein hilfreicher Kurs
Wenn Streit das Kindeswohl gefährdet
Das OLG Frankfurt am Main greift ein
Kindeswohlgefährdung – Was ist zu beachten?
Fazit

Wenn Eltern streiten – Das Kindeswohl im Fokus der Rechtsprechung
Wenn Eltern streiten – Das Kindeswohl im Fokus der Rechtsprechung was last modified: Februar 28th, 2025 by