Immobilienrecht: Einfamilienhaus (ca. 143 qm) in Boberg zu verkaufen

Am „Zwangsversteigerungstermin für Boberg Blatt 1906“ am 06.08.2010 soll durch das Amtsgericht Bergedorf das in „Asbrookdamm 11B, 22115 Hamburg“ Asbrookdamm 11B, 22115 Hamburg belegene Grundstück versteigert werden.

Das Grundstück ist bebaut mit einem vollunterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss in Fertigbauweise (Holztafelbau), Keller Massivbau. Verputze Außenfassade, hell gestrichen. Wohnfläche ca. 143 m². Erdgeschoss: Diele, Küche, Vollbad, 3 Räume. Dachgeschoss: kleiner Flur, Duschbad, 3 Räume. Gaszentralheizung. Nach Angaben des Gutachters handelt es sich um ein Niedrigenergiehaus. Das Objekt wird durch die Eigentümer selbst genutzt.

Als Ersteher muss man damit rechnen, dass der – dann ehemalige – Eigentümer nicht freiwillig auszieht. „Muss ich dann auf Räumung klagen?“, werde ich immer wieder gefragt. Nicht unbedingt. Häufig kann hier § 93 ZVG weiterhelfen. Aber dieses Verfahren muss zum einen richtig betrieben werden. Und der Ersteher muss die anfallenden Kosten für die Räumung verauslagen.

Was bei einem Einfamilienhaus durchaus EUR 4.000 – und z.T. sogar mehr – kosten kann. Nicht zuletzt muss man die Dauer des Verfahrens (ca. 6 Monate) mit einkalkulieren. U.U. geht es schneller. Aber wenn man das Haus schneller braucht hat man als Ersteher u.U. ein Problem. In dem nun anstehenden Zwangsversteigerungstermin gelten die 5/10- und die 7/10-Grenzen nicht mehr, da in einem ersten Versteigerungstermin der Zuschlag aus den Gründen des § 74 a Abs. 1 ZVG versagt worden ist.

Das bedeutet, dass dem Grunde nach des denkbare Gebot oberhalb des geringsten Gebotes erfolgreich sein kann. Dem betreibenden Gläubiger steht es allenfalls frei, die Zwangsversteigerung einzustellen. Ggf. kann man versuchen, hier vor der Versteigerung einmal direkten Kontakt mit dem Gläubiger aufzunehmen um zu erfahren, für welchen Betrag dieser das Objekt versteigern lassen würde. Für ein Gebot ist u.U. Sicherheit von 10% des Verkehrswerts (= EUR 236.000 – EUR 23.600) zu leisten. Womit theoretisch die Sicherheit das eigene Gebot übersteigen kann.

Immobilienrecht: Einfamilienhaus (ca. 143 qm) in Boberg zu verkaufen was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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