Ständig verspätete Mietzinszahlungen rechtfertigen eine Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.09.2011, Geschäftszeichen: VIII ZR 301/10
Mietrecht – Verspätete Mietzahlungen was last modified: Oktober 28th, 2015 by