Mietrecht – Verspätete Mietzahlungen

Ständig verspätete Mietzinszahlungen rechtfertigen eine Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.09.2011, Geschäftszeichen: VIII ZR 301/10

Mietrecht – Verspätete Mietzahlungen was last modified: Oktober 28th, 2015 by Kai Breuning

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