Der Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine Vertretung der Arbeitnehmer im Unternehmen. Durch ihn sollen die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt werden und den Arbeitnehmern ein Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden, wenn es einmal Probleme im Unternehmen und/oder mit dem Arbeitgeber gibt.

Der Betriebsrat entsteht nicht automatisch kraft Gesetzes, sondern nur dann, wenn die Arbeitnehmer ihn aktiv gründen und wählen. Während der gesetzliche Kündigungsschutz erst ab 10 Mitarbeitern im Unternehmen greift, ist die Gründung eines Betriebsrates bereits ab 5 Mitarbeitern möglich.

Der in der Praxis häufigste Anwendungsfall der Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten ist die gesetzlich zwingende Anhörung des Betriebsrates vor einer beabsichtigten Kündigung durch den Arbeitgeber. Wenn diese versäumt wird, führt dies zwingend zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Der Betriebsrat was last modified: Oktober 5th, 2020 by Ralf Römling
Rechtsanwalt

Kai Breuning

Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht

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Kai Breuning

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