Steuerrecht – Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

Krankheitskosten einschließlich Vorbeuge- und Folgekosten stellen außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Einkommensteuergesetz dar. Sie sind daher im Rahmen der Vorschrift abzugsfähig, ohne dass es eines vorherigen amtsärztlichen oder vertrauensärztlichem Gutachten bedarf.

Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs durch Urteil vom 11.11.2010, Geschäftszeichen: VI R 17/09.

Steuerrecht – Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG was last modified: Oktober 28th, 2015 by Kai Breuning

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