Kai Breuning – Fachanwalt für Familienrecht in Bergedorf. Wir haben das Prinzip der Spezialisierung auf die jeweiligen Kernkompetenzen konsequent unserer Arbeit zugrunde gelegt. Und streben nun auch in den jeweils bearbeiteten Rechtsgebieten den Erwerb der entsprechenden Fachanwaltschaften an. Den ersten Fachanwaltstitel (Fachanwalt für Familienrecht) hat Rechtsanwalt Kai Breuning nun Anfang Februar bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer beantragt. Und offensichtlich waren die eingereichten Unterlagen für die Rechtsanwaltskammer überzeugend. Denn bereits am 29.02.2012 wurde der Titel durch die Kammer verliehen. Inhaltlich wird der Titel durch die in § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Es sind dies *das materielle Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft (§ 12 Nr. 1 FAO) *das familienrechtliche Verfahrens- und Kostenrecht (§ 12 Nr. 2 FAO) *das internationale Privatrecht im Familienrecht (§ 12 Nr. 3 FAO) *die Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung (§ 12 Nr. 4 FAO) Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Familienrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln: *der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen. Hier fordert § 5 Satz 1 lit. e FAO den Nachweis von: *in den letzten drei Jahren 120 durch den Bewerber bearbeiteten Fällen, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen.
Kai Breuning
Kai Breuning was last modified: Februar 22nd, 2016 by