Familienrecht – Trennungsunterhalt bezahlt sich manchmal von alleine. Für die Dauer der Trennung, d.h. bis zur Rechtskraft der Scheidung, nehmen beide Ehepartner an den ehelichen Lebensverhältnissen teil. Das bedeutet meistens, dass derjenige, der weniger verdient als der andere Ehepartner einen Unterhaltsanspruch hat. Dies kann unter Umständen zu einer hohen monatlichen Belastung führen, die sich über die gesamte Trennungszeit zu erheblichen Summen auf summiert. Jedoch ist es möglich, dass sich wirtschaftlich betrachtet der Unterhaltsanspruch fast von alleine bezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn der Unterhaltsschuldner seiner bestehenden Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall summieren sich die Unterhaltsverpflichtungen zu erheblichen Beträgen. Gleichzeitig entsteht bei dem Unterhaltsgläubiger eine entsprechende Forderung in gleicher Höhe. Doch warum sollte dies nützlich sein? “’Urteil zur Berechnung des Zugewinnausgleichs“‘ Dies liegt daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 06.10.2010, XII ZR 10/09, entschieden hat, dass ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen ist. Hierbei ging es um die Frage des Zugewinnausgleichs. Für die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs ist immer die Berechnung der Differenz von Anfangs- und Endvermögen erforderlich. Je höher das Anfangsvermögen und je geringer das Endvermögen ist, desto geringer ist der Zugewinn. Dementsprechend geringer fällt auch der Zugewinnausgleichsanspruch aus. Wenn nun am Bewertungsstichtag (das ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beim Gegner) Unterhaltsrückstände aus der Trennungszeit bestehen, so sind diese beim Unterhaltsschuldner von seinem Endvermögen als Schulden abzuziehen. Gleichzeitig erhöhen Sie beim Unterhaltsgläubiger dessen Endvermögen, da sie dort hinzugerechnet werden. “’Zugewinnausgleich – Auswirkung des Urteils“‘ Sofern es überhaupt zu einem Zugewinn kommt, der auszugleichen ist, kann so der Zugewinn Ausgleichsanspruch erheblich gesenkt werden, da die Unterhaltsrückstände durch diese Saldierung doppelt mit eingerechnet werden. “’für den Unterhaltsschuldner“‘ Aus Sicht des säumigen Unterhaltsschuldners, der gleichzeitig auch einen Zugewinnausgleich zu leisten hat, kann sich so der Unterhalt von alleine bezahlt machen. “’für den Unterhaltsschuldner“‘ Der Unterhaltsgläubiger kann dies nur dadurch verhindern, dass er die bestehenden Unterhaltsrückstände aus der Trennungszeit zeitnah geltend macht und gegebenenfalls auch vollstreckt.
Familienrecht – Trennungsunterhalt bezahlt sich manchmal von alleine
Familienrecht – Trennungsunterhalt bezahlt sich manchmal von alleine was last modified: September 13th, 2021 by