Rücktrittsrecht von Verträgen – Vertragsrecht, Vertrag kommt von vertragen

rücktrittsrecht von Verträgen – Vertragsrecht. Ich bin ein großer Freund von Verträgen. Denn sie geben uns die Möglichkeit, frei unsere Rechte und Pflichten mit Dritten, unseren Vertragspartnern, so zu gestalten, wie wir dies für richtig erachten. Aber man muss sich bei der Formulierung von Verträgen auch eines vor Augen führen: Wenn Du jemanden vertrauen kannst, dann brauchst Du keinen Vertrag. Falls Du jedoch jemanden nicht vertrauen kannst, dann hilft Dir auch kein Vertrag. Weil ansonsten kanadische Verhältnisse drohen.

Kanandische Verhältnisse – Vertragstreue

Im heutigen Handelsblatt findet sich unter der Überschrift Kanada beerdigt Kyoto-Protokoll ein interessanter Artikel über „Vertragstreue“ Kanada hat sich vom Kyoto-Protokoll zurückgezogen. Mit seinem Ausstieg zum Jahresende umgeht Kanada Strafzahlungen in Milliardenhöhe für nicht eingehaltene Klimaziele. Ein Rücktrittsrecht auszuüben, kurz bevor eine Vertragsstrafe fällig wäre, ist betriebswirtschaftlich durchaus ein sinnvoller Zug. So gesehen darf man den Kanadiern nur dazu gratulieren, dass das Rücktrittsrecht überhaupt vereinbart worden ist, die Handelnden das Problem rechtzeitig erkannt haben und auch nicht gezögert haben, die bestehenden Rechte in Anspruch zu nehmen.

Gute Vertragsgestaltung – Ziele

Für die Vertragspartner ist dieses Ergebnis jedoch ärgerlich. Während der Dauer der Vertragslaufzeit haben sie sich vertragstreu verhalten. Und damit u.U. sogar Einbußen erlitten. Um dann kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit weder das „gemeinsame“ Vertragsziel erreicht zu sehen, noch die Vorteile aus der Vertragsstrafe ziehen zu können. Im Ergebnis wird so der Vertragsbruch nicht nur sanktioniert, sondern sogar belohnt. Ziel eines guten Vertrages muss es daher immer sein, den Worst-case-Fall, also das Scheitern des Vertrages mit zu berücksichtigen. Das gefällt den Parteien nicht immer. Weil man im Zeitpunkt des Vertragsschlusses sich ja einig ist und sich vertragen will. Doch hat es sich in unserer jahrelangen Erfahrung immer wieder gezeigt, dass man sich irgendwann vielleicht doch nicht mehr so einig ist. Sei es, weil sich Interessen ändern. Oder auch nur, weil man unerkannt unterschiedliche Vorstellungen hatte. Dann hilft es, einen Vertrag zu haben, der beiden Parteien zeigt, worauf man sich geeinigt hatte. Und der im Falle eines Falles auch belastbar ist. Wie man im Falle Kanadas sieht, ist letzteres gar nicht so leicht, wie den Anschein hat. Falls Sie in einem für Sie wichtigen Vertragsschluss sicher sein wollen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, sollten Sie sich ggf. rechtzeitig durch einen Anwalt als Interessenvertreter beraten lassen.

Rücktrittsrecht von Verträgen – Vertragsrecht, Vertrag kommt von vertragen was last modified: Februar 22nd, 2016 by Kai Breuning

Sie vermissen ein spezielles Thema? Dann mailen Sie uns!!