Jahresarchiv: 2014

Kind 7 Jahre alt! – Die mittelbare Diskriminierung eines Stellenbewerbers.

„Weiblich verheiratet, Kind 7 Jahre alt“:
Kann ein Arbeitgeber die Bewerberin ablehnen mit der Begründung, dass sich die Betreuung eines schulpflichtigen Kindes leider nicht mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbaren ließe?

Die Bewerberin Klagte auf Schadensersatz – Zunächst mit Erfolg: EURO 3.000,– Schadenersatz gestand Ihr das Landesarbeitsgericht Hamm zu. Das Urteil wurde in der Revision vor dem Bundesgericht aufgehoben mit der Begründung, die vom Landesarbeitsgericht Hamm herangezogene Statistik für den Anteil von Ehefrauen mit Kind an der Gesamtzahl der Vollbeschäftigten ließe keine Aussagen für den Fall der Klägerin zu.

(Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 18.09.2014 – 8 AZR 753/ 13)

Für das Landesgericht als Tatsachengericht bleibt nun zu prüfen, ob in dem Verhalten des Beklagten nicht eine unmittelbare Benachteiligung der Klägerin als Frau zu sehen ist.

IT-Recht: Haftung für volljähriges Kind

Anders als das Oberlandgericht Köln zur Haftung für Ehegatten, bejaht nun das Oberlandesgericht Köln im Beschluss vom 04.06.2012 zum Geschäftszeichen 6 W 81/12 eine Störerhaftung des Anschlussinhabers (umfassende Prüfungs- und Sorgfaltspflicht) im Hinblick auf volljährige Mitnutzer, wobei es gleichgültig ist, ob es sich um Familienmitglieder handelt oder nicht.

Beschluss OLG Köln vom 04.06.2012, Geschäftszeichen 6 W 81/12.

IT-Recht: Ehegatten-Haftung für Downloads

Inhaber eines Internetanschlusses haften nicht für Urheberrechtsverletzung des Ehepartners. Der Ehemann hatte vom Anschluss seiner Frau ein Computerspiel illegal zum Download angeboten. Das Oberlandesgericht verneinte die Haftung der Ehefrau dafür.

Entscheidung Oberlandesgericht Köln, Geschäftszeichen: 6 U 239/11