Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag mit Ausländern in Deutsch

Selbst wenn ein ausländischer Arbeitnehmer kein Deutsch versteht, ist ein Arbeitsvertrag in deutscher Sprache ausreichend.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.03.2012, Geschäftszeichen: 11 Sa 569/11

Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag mit Ausländern in Deutsch was last modified: Oktober 28th, 2015 by Kai Breuning

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