Reiserecht – Arbeitskampf

Keine Entschädigung bei Streik von Arbeitnehmern, die nicht der gebuchten Fluggesellschaft angehören (z. B. Fluglotsen oder Rollfeld-Mannschaft). Die Fluggesellschaft ist hierfür unter keinem Gesichtspunkt haftbar.

(Nicht so weitgehend Amtsgericht Bremen vom 04.08.2011 zum
Geschäftszeichen 9 C 135/11).

„Fuchsbriefe“ 66. Jahrgang | 20 vom 08.03.2012

Reiserecht – Arbeitskampf was last modified: September 22nd, 2015 by Kai Breuning

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