Keine Entschädigung bei Streik von Arbeitnehmern, die nicht der gebuchten Fluggesellschaft angehören (z. B. Fluglotsen oder Rollfeld-Mannschaft). Die Fluggesellschaft ist hierfür unter keinem Gesichtspunkt haftbar.
(Nicht so weitgehend Amtsgericht Bremen vom 04.08.2011 zum
Geschäftszeichen 9 C 135/11).
„Fuchsbriefe“ 66. Jahrgang | 20 vom 08.03.2012
Reiserecht – Arbeitskampf was last modified: September 22nd, 2015 by