Archiv für Kategorie: Familienrecht

Familienrecht – Entscheidungsbefugnis über Schulbesuch

Die Entscheidung über den Schulbesuch eines Kindes ist Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Können sich Eltern darüber nicht einigen, entscheidet das zuständige Familiengericht durch Übertragung der Entscheidungsbefugnis in diesem Punkt auf ein Elternteil. Dabei entspricht es grundsätzlich dem Kindeswohl, die Entscheidungs- kompetenz demjenigen Elternteil zu übertragen, bei dem das Kind seinen dauernden Aufenthalt hat.

Oberlandesgericht Schleswig vom 07.12.2010, Az: 10 UF 186/10

Familienrecht – Ein Hund ist kein Kind

Ein Hund ist kein Kind, sondern Hausrat. So entschied jedenfalls das Oberlandesgericht Hamm am 19.11.2010 zum Aktenzeichen 10 WF 240/10. Daher gibt es auch keinen Anspruch auf Umgang eines geschiedenen Ehegatten mit dem Hund.

Familienrecht / Erbrecht – Sterbehilfe

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung gehören zu den üblichen drei „Vollmachten“ von Todes wegen, die jeder an nahe Angehörige erteilen sollte.

Das ist für alle, gleich welchen Alters, empfehlenswert – das Schicksal ist altersunabhängig! In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2010 zur Sterbehilfe so bahnbrechend, dass sie jeder kennen sollte:

Eine Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, also nicht strafbar, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

Entsprechend machen sich in einem solchen Fall auch Ärzte und ggf. Heimpersonal für ihre Mitwirkung nicht strafbar.

Obwohl der Bundesgerichtshof selbst den mündlich geäußerten Willen des Patienten für ausreichend erklärt, empfiehlt sich die schriftliche Niederlegung einer Patientenverfügung.

Diese Vollmacht, wie auch die Vorsorge- und Generalvollmacht, sollten natürlich auf den Einzelfall zugeschnitten werden. Auf jeden Fall sollte in diesem Zusammenhang auch an eine Ersatzbevollmächtigung gedacht werden, falls der Bevollmächtigte ausfällt!

Familienrecht / Erbrecht – Gemeinschaftliches Testament – Wechselbezüglichkeit

Was bedeutet Wechselbezüglichkeit im gemeinschaftlichen Ehegattentestament?

Wenn in einem Ehegattentestament die gemeinsamen Kinder als Schlusserben eingesetzt werden, hat das die schwerwiegende Folge, dass die Verfügungen jedes der Ehegatten von denen des anderen abhängig sind (=Wechselbezüglichkeit).

Und diese Wechselbezüglichkeit bewirkt, dass das Testament zu Lebzeiten beider Ehegatten nur schwer, nach dem Tode des Erstversterbenden gar nicht mehr widerrufen werden kann.

Achtung! Bei dieser Form des Testaments kommt es darüber hinaus nach dem Erstversterbenden zwangsläufig zur Enterbung der Kinder und dem daraus resultierenden Problem der Bedienung von Pflichtteilsansprüchen.

Durch andere Gestaltungen kann diese Hürde jedoch genommen werden. (OLG München, Beschluss vom 13.09.2010, Aktenzeichen: 31 Wx 119/10) (Abgedruckt in NJW RR 2011, S. 227 ff.)

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